Geplant sind unter anderem eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen, strengere Regeln für den Onlinehandel mit Heimtieren und ein Verbot des Kupierens von Schwänzen bei Lämmern sowie neue Vorgaben für das Kürzen von Schwänzen bei Ferkeln. Weiterhin soll das Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern nur noch unter Betäubung erlaubt sein. Ein grundlegendes Verbot der Anbindehaltung von Tieren in Ställen wird angestrebt, mit Ausnahmen für bestehende Betriebe in Süddeutschland. Besonders in der Rinderhaltung soll die ganzjährige Anbindehaltung in zehn Jahren untersagt werden, während eine Kombination mit Weidehaltung auf kleinen Höfen unter Bedingungen erlaubt bleibt.
Zusätzliche Maßnahmen umfassen ein Verbot von Qualzuchten bei Haustieren und ein Verbot der Neuanschaffung von reisenden Zirkustieren wie Elefanten und Giraffen. Die Strafen für Tiermisshandlung sollen verschärft werden, wobei bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich sind, und Bußgelder sollen auf bis zu 50.000 Euro erhöht werden. Außerdem soll das Amt der Bundesbeauftragten für Tierschutz gesetzlich verankert werden.
Nachbesserungen gefordert
Tierschützer kritisieren jedoch die Pläne als unzureichend, besonders in Bezug auf die Nutztierhaltung. Der deutsche Tierschutzbund bemängelt, dass die Anbindehaltung nicht vollständig verboten wird und als Tierquälerei weiterhin erlaubt bleibt. Kritiker wie Rüdiger Jürgensen von der NGO Vier Pfoten sehen in den geplanten Ausnahmen einen Rückschritt und fordern, dass wirtschaftliche Interessen nicht über den Tierschutz gestellt werden. Sie fordern zudem ein umfassenderes Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus.
Nach dem Kabinettsbeschluss kann der Gesetzentwurf nun an den Bundestag weitergeleitet werden. Die Gesetzesänderungen sind Teil des Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP, die sich verpflichtet haben, Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung zu schließen und das Tierschutzgesetz zu verbessern. Ein erster Entwurf wurde bereits im Februar vorgelegt.
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