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Belohnung

Tote Pferde in Ettenheim: PETA setzt Belohnung für Hinweise aus

© ulleo/pixabay
Im Fall des am Montag tot aufgefundenen Pferdes im Obermattenweg in Ettenheim hat die Tierschutzorganisation PETA eine Belohnung von 1.000 Euro ausgesetzt. Es war bereits der zweite Fall. Bereits im Mai wurde ein totes Pferd gefunden. Die Tiere wurden vermutlich über die Nahrung vergiftet, wie die Polizei mitteilt. Die Beamten und Peta bitten um erhöhte Aufmerksamkeit der Bevölkerung.

Die Halterin entdeckte das Tier auf einer Wiese am Ortsrand (Erlenwäldle Gewann Obermatten). Es handelt sich hierbei bereits um den zweiten Fall. Ein weiteres Pferd der Halterin wurde am 13. Mai ebenfalls auf einer Wiese tot aufgefunden. Vermutlich wurden beide Tiere über die Nahrung vergiftet. Ein Tierarzt konnte Giftstoff im Blut der Pferde nachweisen. Die Polizei ermittelt wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und sucht Zeugen. Die Bevölkerung rund um Ettenheim wird aufgefordert, aufmerksam und vorsichtig zu sein.

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen habe, werde gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail unter info@peta.de bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym. Die Telefonnummer des Polizeipostens Ettenheim ist 07822 44695-0.

„Wer auch immer die beiden Pferde über die Nahrung vergiftet hat, muss gefunden werden, bevor weitere Tiere verletzt oder getötet werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Um die überregionale Zusammenarbeit zwischen Behörden zu erleichtern, fordert PETA ein behördliches Register für Anschläge auf Pferde und bereits überführte Tierquäler. Menschen, die Pferde halten, könnten mit einem solchen Schritt zudem über Gefahrenschwerpunkte informiert und gewarnt werden.“ Tierquälerei sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und könne mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Tipps für die Bevölkerung

PETA rät Pferdehaltern zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein „Pferdehasser“ umgeht. Die Tiere sollten nachts nicht ungeschützt auf der Koppel stehen. Sofern ein Schutz der Tiere nicht möglich ist, sollten die Tiere über die Nacht in einer bestenfalls mit Videokameras ausgestatteten Stallung untergebracht werden. Alle Zugänge sollten gesichert und abgesperrt sein. Zudem sollten Kontrollgänge nach Möglichkeit zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen sei es dabei ratsam, diese mit mindestens zwei Personen auszuführen und Mobiltelefone bei sich zu tragen. Verdächtig erscheinende Personen in der Umgebung sollten unbedingt der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, ebenso wie Personen, die bereits in der Vergangenheit durch ihr Verhalten aufgefallen sind.

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