Die Fallzahlen würden damit weiterhin nahezu unverändert bleiben. Im gleichen Zeitraum sei die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II dagegen trotz zunehmender Integrationszahlen um 2,1 Prozent gestiegen. Bei der Personengruppe der unter 25-jährigen falle einer Pressemitteilung zufolge der Anstieg zum Vormonat mit 1,1 Prozent zwar etwas geringer aus, allerdings habe die Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen gegenüber dem Vorjahresmonat um 36 Prozent zugenommen.
Im April hätten 225 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kämen 36 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Es handele sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden seien. Insgesamt hätten im Berichtsmonat 261 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.
Laut der Leiterin des Ortenau Jobcenters, Silvia Kimpel liege die zentrale Ursache für die steigende Zahl an Arbeitslosen trotz der Zunahme an Integrationen in den vermehrten Zugängen in den Leistungsbezug. „Dies ist nicht zuletzt bedingt durch die in den letzten Monaten wieder angestiegene Zahl an ukrainischen Geflüchteten. Durch den Job-Turbo konnten wir bereits im März einen Zuwachs an Integrationen bei den ukrainischen Geflüchteten verzeichnen. Es ist erfreulich, dass sich der Trend steigender Integrationen im April fortsetzt, und wir hoffen, dass sich dies auch bald positiv auf die Entwicklung der Fallzahlen auswirken wird“, führt Kimpel laut einer Pressemitteilung aus.
Derzeit würden 19.015 Personen Leistungen des Jobcenters erhalten, 5.118 von ihnen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 4.611 als arbeitsuchend. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten betrage somit 9.729. Hinzu kämen 5.565 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2.784 reine Leistungsbeziehende, die z. B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sowie 937 Personen ohne Anspruch auf Regelleistungen. Dies seien u. a. Personen, die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten oder Familienmitglieder mit Anspruch auf BaföG oder Altersrente, die von den Leistungen ausgeschlossen seien.
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