Am 17. Oktober 2024 verabschiedete der Bundestag das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (kurz: KHVVG). Drei zentrale Ziele werden mit dem verabschiedeten Gesetz verfolgt: „Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patienten sowie Entbürokratisierung.“ Am 22. November berät der Bundesrat über das zustimmungsbedürftige Gesetz. Eine weitere Forderung des Kreistags neben der Ablehnung des KHVVG und der Anhebung der Krankenhausvergütung um vier Prozent ist ein Aufschlag der Vorhaltevergütung für bereitgestellte Betten.
Keine Linderung der Finanzlage
Zentraler Kritikpunkt des Ortenaukreises ist laut Resolution, dass das Gesetz keinerlei Linderung für die dramatische Finanzlage der Krankenhäuser vorsehe. Das System der Krankenhausfinanzierung sei noch nie so unterfinanziert wie derzeit und 85 Prozent der Krankenhäuser in Baden-Württemberg erwarteten für 2024 Verluste. Von insgesamt rund 900 Millionen Euro Defizit werde ein Betrag von etwa 600 Millionen Euro der Bundesfinanzierung zugeordnet, heißt es weiter vom Kreis. Allein das Ortenau-Klinikum habe 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 40 Millionen Euro ausweisen müssen.
Hauptursache für die Verlustsituation sei laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes die Unterfinanzierung in den Inflationsjahren 2022 und 2023. Dadurch fehle die finanzielle Basis für alle Folgejahre. Eine der drei Forderungen, die mit der Resolution an die Landesregierung gerichtet werden, lautet daher, das so entstandene Defizit mittels einer Anhebung der Krankenhausvergütungen um 4 Prozent auszugleichen. Außerdem die Berücksichtigung des überdurchschnittlichen Lohnniveaus bei der Berechnung der Krankenhausvergütung und deren Grundpreise, welches in Baden-Württemberg an Kliniken im Vergleich zu anderen Bundesländern vorherrsche. Derzeit spiele das Lohnniveau keine Rolle und führe damit zu nicht gedeckten Zusatzkosten in Höhe von insgesamt 122 Millionen Euro jährlich.
17 Prozent weniger Betten
Ebenfalls wird durch den Kreis ein Aufschlag zur Vorhaltevergütung angemahnt. Das KHVVG sieht zwar vor, dass künftig nur noch lediglich 40 Prozent der Gelder an Krankenhäuser aufgrund von tatsächlich erbrachten Leistungen fließen sollen und 60 Prozent für die Vorhaltung des Angebots, also die Anzahl der bereitgestellten Betten für entsprechende Leistungen. Dass in Baden-Württemberg gemessen an 100.000 Einwohnern jedoch 17 Prozent weniger Betten als im Bundesdurchschnitt vorgehalten werden, bliebe bei der Berechnung der Vorhaltevergütung unberücksichtigt.
Massive Erhöhung der Kreisumlage als Ausgleich Die vom Bundesgesundheitsminister Heiner Lauterbach geforderte Zentralisierung und Strukturbereinigung der Krankenhäuser sei im Ortenaukreis schon in vollem Gange. Es sei ein „absurdes Ergebnis“, dass im Land „mit der effizientesten Krankenhausstruktur“ die „zweithöchste Defizitquote im Bundesvergleich“ vorläge. Die anfallenden Defizite könne der Kreis laut Pressemitteilung nur durch eine massive Erhöhung der Kreisumlage kompensieren. Fünf bis sieben Punkte Anhebung seien zu erwarten, heißt es aus den Kommunen der Ortenau. Dies beschneide die finanziellen Spielräume der Städte und Gemeinden und führe dort zu deutlichen Einschnitten.
Die Landesregierung sei nun dazu aufgefordert, gegen das KVHHG zu stimmen, sich für die drei Punkte der Resolution im Vermittlungsverfahren einzusetzen und so den inhaltlichen Kritikpunkten der Reform entgegenzuwirken.
Christian Huber
Siehe auch:
Agenda 2030: LiLO fordert Baustopp für Krankenhaus Offenburg
Ödsbacher Straße 6
77704 Oberkirch
Telefon: +49 7802 916 99 43
E-Mail: info@brandmediaberlin.de
Ödsbacher Straße 6
77704 Oberkirch
Telefon: +49 7802 916 99 43
E-Mail: info@brandmediaberlin.de
2024 | Ortenau Journal – Das Nachrichtenportal für die Ortenau