Arbeitswelt

Achtung Kündigung: Bei diesen 15 Verhaltensweisen versteht der Chef keinen Spaß!

Schlafende Frau
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Es gibt eine Vielzahl von Verstößen am Arbeitsplatz, bei denen Chefs in der Regel keinen Spaß verstehen. Straftaten wie Diebstahl, Korruption oder Drogenhandel zählen zu den schwerwiegendsten Gründen und führen in vielen Fällen zur fristlosen Kündigung, da sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig zerstören. Arbeitnehmer sollten dem Arbeitgeber diese Gründe besser nicht liefern.

Auch der Umgang mit Geschäftsgeheimnissen erfordert Diskretion und Verschwiegenheit, wie der Fachblog arbeitsABC schreibt. Das Bekanntwerden interner Informationen könne gravierende Folgen für das Unternehmen haben und gelte als schwerer Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht. Bei übermäßigem Alkoholkonsum am Arbeitsplatz kann demnach der Verlust der Arbeitsfähigkeit ebenfalls eine Kündigung nach sich ziehen, vor allem, wenn dadurch die Sicherheit gefährdet wird oder die Arbeitsleistung erheblich leidet.

Verletzung der Treuepflicht

Eine Krankschreibung dient zur Erholung, und jede andere Nutzung dieser Zeit, etwa für private Reisen oder eine unerlaubte Nebentätigkeit, könne rechtliche Konsequenzen haben. Während Nebentätigkeiten in der Regel mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich seien, stelle eine Tätigkeit bei einem konkurrierenden Unternehmen nahezu immer eine Verletzung der Treuepflicht dar und werde entsprechend sanktioniert.

Aggressives Verhalten und Beleidigungen gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten werden im Berufsalltag nicht toleriert. Auch wenn Stress und Überstunden solche Situationen begünstigen können, gelte es, sachlich zu bleiben und Konflikte konstruktiv zu lösen. Mobbing stelle einen besonders schwer nachzuweisenden Kündigungsgrund dar, da es oft einer klaren Beweislage bedarf, um Maßnahmen zu rechtfertigen. Auch die Störung des Betriebsfriedens, die durch verbale oder physische Angriffe entstehen kann, beeinträchtigen dem Bericht zufolge das Arbeitsklima erheblich und seien eine mögliche Grundlage für eine Kündigung.

Schlechte Leistung kann ein Kündigungsgrund sein

Die Nutzung von Internet und Firmenhandys werde meist vertraglich geregelt. Arbeitgeber tolerieren privates Surfen oft in geringem Maße, jedoch werde übermäßige Nutzung oder Verstöße gegen die Vereinbarungen als Fehlverhalten betrachtet. Arbeitsverweigerung oder das unentschuldigte Fehlen am Arbeitsplatz können ebenso zu Sanktionen führen, es sei denn, die Arbeit werde aus rechtlich vertretbaren Gründen verweigert, wie etwa fehlender Schutzkleidung bei gefährlichen Arbeiten. Schlechtleistung hingegen sei ein schwieriger Kündigungsgrund, da der Arbeitgeber zunächst abmahnen und auf eine Besserung drängen müsse. Erst bei dauerhaft mangelhafter Leistung und negativer Prognose könne eine Kündigung rechtens sein.

Das regelmäßige Zu-Spät-Kommen oder das eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes stören den Betriebsablauf und können insbesondere in Kleinbetrieben und fest strukturierten Abläufen zu einer Kündigung führen. Sicherheitsvorschriften spielen laut der Redaktion von arbeitsABC in Branchen wie dem Bauwesen eine entscheidende Rolle für den Schutz aller Beteiligten. Deren Missachtung gelte als grobe Pflichtverletzung und führe vor allem bei Gefährdung anderer oder bei Unfällen zu sofortigen Maßnahmen.

Üble Nachrede ist eine Pflichtverletzung

Üble Nachrede und Verleumdung schaden dem Betriebsklima und dem beruflichen Ruf einzelner Personen. Werden falsche Aussagen verbreitet, die das Ansehen des Unternehmens oder der Mitarbeiter schädigen, stelle dies ebenfalls eine erhebliche Pflichtverletzung dar und rechtfertigt Maßnahmen bis hin zur Kündigung.

Am Arbeitsplatz bestehen klare Regeln für das Verhalten und den Umgang miteinander, deren Verletzung je nach Schweregrad und den gegebenen Umständen zu einer Abmahnung oder gar zur Kündigung führen könne. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz und der Integrität der Arbeitsbeziehungen und gewährleisten, dass das Arbeitsumfeld produktiv und respektvoll bleibe.

Weitere Details im Originalartikel:

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