Die grün-geführte Landesregierung setzt auch 2025 auf nachhaltige Mobilität und fördert die Anschaffung neuer Linien- und Bürgerbusse. Auch der Ortenaukreis profitiert mit fünf emissionsfreien Solobussen von dieser Förderung, wie Grünen-Landtagsabgeordnete Thomas Marwein mitteilt. Hierfür wurde laut dem Verkehrsministerium eine Fördersumme in Höhe von 1.171.800 € bewilligt.
Insgesamt stelle das Land im Haushaltsjahr 2025 rund 36 Millionen Euro für die Busförderung bereit. „Die Transformation des öffentlichen Nahverkehrs zu mehr Klimafreundlichkeit nimmt weiter Fahrt auf. Mit diesen Mitteln erleichtern wir die Anschaffung emissionsfreier Busse und ermöglichen so eine nachhaltige Mobilität für alle“, sagt MdL Thomas Marwein.
182 Linien- und Bürgerbusse
Der Fokus der Fördermittel aus dem Busförderprogramm 2025 liege auf Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben. In ländlichen Regionen können alle beantragten emissionsfreien Busse unterstützt werden. Zusätzlich würden herkömmliche Dieselbusse nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, beispielsweise wenn sie ältere, schadstoffintensive Fahrzeuge ersetzen oder das Angebot erweitern.
Die Förderung basiert laut dem Verkehrsministerium in Stuttgart auf dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Demnach werden insgesamt 182 Linien- und Bürgerbusse bezuschusst. 73 davon werden im Ländlichen Raum eingesetzt. Rund 96 Prozent der Fördermittel würden bereits für emissionsfreie Busse eingesetzt, also 34,5 Millionen Euro.
Ausweitung des ÖPNV-Angebots
Alle beantragten emissionsfreien Fahrzeuge, die im Ländlichen Raum fahren, können gefördert werden. Mit Blick auf den Klimaschutz sollen die Flotten erneuert und das ÖPNV-Angebot ausgeweitet werden. Deshalb werden in diesem Jahr noch nachrangig Linienbusse mit herkömmlichem Antrieb im Ländlichen Raum gefördert, heißt es weiter.
Baden-Württemberg komme in Sachen Klimaschutz im öffentlichen Nahverkehr zügig voran. Das Programm zur Busförderung verfolge weiter das Ziel, die ÖPNV-Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben aus der CVD-Richtlinie (Clean-Vehicle-Directive) zu unterstützen. Seit August 2021 gebe die EU dabei öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern in den Mitgliedstaaten gesetzliche Quoten für die Beschaffung klimafreundlicher Fahrzeuge vor.
red/wh
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