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Weiterbildung

Qualifizierungsgeld kann beantragt werden

© Seidenperle/pixabay
Seit April können Unternehmen das sogenannte Qualifizierungsgeld für die Weiterbildung ihrer Belegschaft beantragen, um auf Digitalisierung und den Übergang zur Klimaneutralität zu reagieren. Die „Ampel“ stellt dafür 360 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will damit vor allem Firmen unterstützen, deren Produktionsverfahren und Anforderungsprofile sich aufgrund des Strukturwandels ändern. Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Beschäftigte, die durch den Strukturwandel vom Arbeitsplatzverlust bedroht sind, jedoch durch Weiterbildungen eine sichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen behalten können.

Das Qualifizierungsgeld muss vom Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden, und dies spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme. Die Mitarbeitenden müssen der Teilnahme zustimmen. Das BMAS rechnet mit jährlich rund 10.000 Weiterbildungsteilnahmen und hat dafür 360 Millionen Euro im laufenden Jahr eingeplant. Bisher gibt es noch keine genauen Daten zur Nachfrage. Das Qualifizierungsgeld wird unabhängig von der Unternehmensgröße sowie dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gewährt, allerdings müssen bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllt sein. So müssen mindestens 20 Prozent der Beschäftigten im Betrieb strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe aufweisen, bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) liegt der Wert bei zehn Prozent. Die Weiterbildungskosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden, und die Maßnahmen müssen mehr als 120 Stunden umfassen. Die Qualifizierungen müssen über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen und von anerkannten Trägern durchgeführt werden.

Qualizifierzungsgeld ist Lohnersatzleistung

Eine betriebsbezogene Regelung durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag ist Voraussetzung für die Förderung. Die Arbeitsagentur fordert eine nachvollziehbare Prognose darüber, welche Qualifizierungsmaßnahmen geplant sind und wie diese eine nachhaltige Beschäftigung sichern sollen. In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung. Das Qualifizierungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die Beschäftigte für die Zeit der Weiterbildung erhalten. Kinderlose Berufstätige erhalten 60 Prozent, Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent der Nettoentgelt-Differenz. Diese Differenz bezieht sich auf den reduzierten Nettolohn während der Weiterbildung und das Nettoentgelt ohne Weiterbildung. Arbeitgeberzuschüsse zur Lohnlücke und Nebeneinkünfte bis 165 Euro werden nicht auf das Qualifizierungsgeld angerechnet.

Die Reaktionen auf das Qualifizierungsgeld sind gemischt. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer kritisierte die Koppelung der Förderung an eine Übereinkunft der Sozialpartner oder Betriebsparteien, was KMU benachteiligen könnte. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete das Modell als „Förderinstrument ohne Mehrwert“ und forderte eine Reduzierung der Mindeststundenzahl. Der Deutsche Gewerkschaftsbund unterstützt das Modell, sieht aber Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der anteiligen Förderung der Weiterbildungskosten.

Zum Originalartikel:

https://www.personalwirtschaft.de/news/personalentwicklung/strukturwandel-meistern-was-bringt-das-qualifizierungsgeld-176327/

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