Branchenverbände kritisieren, dass häufig nach teuren Goldstandards gebaut wird, um rechtliche Probleme zu vermeiden, was zu hohen Kosten und unbezahlbaren Wohnungen führt. Sie fordern, viele Bauvorschriften zu überdenken. Die Bundesregierung reagiert mit dem neuen Gebäudetyp E, der für einfaches oder experimentelles Bauen steht, wie Haufe Online berichtet. Dies soll das Bauen günstiger und rechtssicherer machen. Bauministerin Klara Geywitz betont, dass dadurch Baukosten gesenkt werden können, ohne die Sicherheit zu gefährden. Der Leitfaden des Bundesministeriums für Wohnen, Bauwesen und Stadtentwicklung (BMWSB) beschreibt, wie von kostspieligen Standards abgewichen werden kann, z.B. durch Verzicht auf Keller, Balkone oder Lärmschutz. Der Gebäudetyp E soll auch Beispiele für vereinfachte Planungen und Vertragsformulierungen enthalten.
Änderungen im BGB
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht in der Einführung des Gebäudetyps E große Bedeutung und fordert klare zivilrechtliche und baurechtliche Regelungen zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten. Andreas Breitner vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) begrüßt den Ansatz, da viele Bauvorschriften nicht zwingend zu besseren Ergebnissen führen, aber die Kosten erhöhen. Auch Tim-Oliver Müller vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie unterstützt den Gebäudetyp E als wichtigen Schritt zu bezahlbarem Wohnen. Die Bundesregierung plant, die erforderlichen Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorzunehmen, um einfaches und kostengünstiges Bauen zu fördern. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat einen Referentenentwurf an die Ressorts geschickt, der im Herbst 2024 im Kabinett beschlossen und Anfang 2025 in Kraft treten soll.
Das Bundesministerium der Justiz veröffentlichte am 29.7.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz).
Zum Originalartikel: Haufe Online
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