logo_portal2
Steuern

Weniger Steuern für Hobbybrauer

© pexels/pixabay
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant eine spürbare Steuererleichterung für Hobbybrauer, die Bier für den eigenen Bedarf herstellen. Auch die Anmeldepflicht beim Hauptzollamt soll wegfallen.

Ein neuer Entwurf für das Jahressteuergesetz sieht laut übereinstimmenden Medienberichten vor, dass Hobbybrauer künftig bis zu 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei brauen dürfen. Bisher erlaube die Biersteuerverordnung nur eine steuerfreie Menge von 200 Litern. Das Gesetz befinde sich jedoch noch in einem frühen Stadium und müsse sowohl vom Kabinett als auch vom Bundestag genehmigt werden. Die „Augsburger Allgemeine“ berichtete zuerst darüber.

Die Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt im Bier. Laut Zoll beträgt die Steuer auf 100 Liter Pils, Kölsch oder Altbier in der Regel acht bis neun Euro. Bei der gleichen Menge Starkbier liegt die Steuer bei 12 bis 13 Euro. Eine weitere Änderung betriffe die Anmeldepflicht für privates Bierbrauen beim Hauptzollamt. Bisher mussten Hobbybrauer ihre erwartete Produktionsmenge jährlich anmelden. Diese Pflicht soll künftig wegfallen.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Entlastung sind laut Regierung gering. In einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage aus der Unionsfraktion gab die Bundesregierung laut den Berichten an, dass im ersten Halbjahr 2022 lediglich 7000 Euro an Biersteuer von privaten Haus- und Hobbybrauern eingegangen seien. Deshalb sei nicht mit großen Steuerausfällen für den Bundeshaushalt zu rechnen.

Weitere Beiträge