Pressegespräch

Bahntunnel kommt Thorsten Erny beim Neubau des Landratsamts in die Quere

Pressegespräch mit Landrat Thorsten Erny
© Christian Huber
Durch die Tunnelplanung der Deutschen Bahn kommt nochmals Bewegung in die Neubaupläne für das Landratsamt des Ortenaukreises. Das für einen möglichen Neubau in Frage kommende Grundstück am Güterbahnhof-Areal Nord 1 in Offenburg liegt genau auf dem Verlauf des geplanten Bahntunnels. Die ursprünglich für den Standort vorgesehene Planung muss aufgrund der dadurch wirksamen Veränderungssperre überarbeitet werden.

Von Christian Huber

Landrat Thorsten Erny erwartet durch Pläne der Deutschen Bahn für den Tunnel eine Verbesserung des Grundstückspreises. Der Kreistag beschäftigte sich bereits mehrfach mit dem Thema Sanierung des bestehenden Landratsamts oder Neubau an einem alternativen Standort. Im April 2024 beschloss der Kreistag, vorrangig den Bau eines neuen Landratsamtes zu verfolgen und beauftragte die Kreisverwaltung, damals noch unter der Leitung des damaligen Landrats Frank Scherer, neben den bereits bekannten Standorten noch weitere Alternativen zu finden.

Veränderungssperre in Kraft

Von Anfang an war das Güterbahnhof-Areal Nord 1 im Rennen, das sich im Eigentum der GBO Nord GmbH befindet, einem Unternehmen der Grossmann Group. Das Areal Nord 1 liege – wie dem Landratsamt nun am 21. November bekannt geworden sei – auf dem Streckenverlauf des geplanten Tunnels der Deutschen Bahn. Der Streckenabschnitt Offenburg liege derzeit im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Stellungnahme beim Landratsamt.

Ausgehend von den in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Plänen werde deutlich, dass voraussichtlich knapp mehr als ein Fünftel der für den möglichen Neubau vorgesehenen Grundstücksfläche verloren gehen werde, wie Thorsten Erny im Rahmen eines Pressegesprächs erklärte. „Dem Kreistag sollen nur relevante Flächen vorgeschlagen werden“, so Erny. Mit der Offenlage der Tunnelbaupläne trete gemäß Paragraph 19 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) gleichzeitig eine Veränderungssperre in Kraft. Entsprechend dürfe im Bereich des Tunnelbaus nicht oder nur eingeschränkt gebaut werden.

Risikovermeidung

Thorsten Erny äußerte sich am Montag auch dahingehend, dass er „risikoavers agieren“ werde und dem Kreistag nur die Flächen für einen möglichen Kauf vorschlagen werde, die auch bebaubar seien. Der ebenfalls anwesende Erste Beigeordnete der Stadt Offenburg, Oliver Martini, ordnete die Situation aus Sicht Offenburgs ein: „Die Sperre heißt nicht, dass grundsätzlich nichts gemacht werden darf“ und dass die Stadt Offenburg den Kreis auch bei der nun notwendigen, geänderten Neubauplanung unterstützen werde.

Entsprechend des in der Oktobersitzung des Verwaltungsausschusses bekanntgegebenem Sachstands, stehen derzeit aus Sicht der Kreisverwaltung mit dem Burda- Areal und dem Areal Nord 1 zwei „am besten geeignete“ Alternativen für einen Neubaustandort zur Auswahl. Aktuell fänden Verhandlungen mit der GBO statt, um die neue Situation entsprechend zu berücksichtigen. Thorsten Erny will den Prozess zügig zu Ende bringen: „Ziel ist, dass der Kreistag am 11. Februar 2025 entscheiden kann“

Günstigerer Kaufpreis erwartet

Durch die geringere Fläche, so Erny, werde auch der Kaufpreis sinken. Ein Kauf käme jedoch nur in Frage, wenn ein möglicher Neubau des Landratsamts auch im neuen, kleineren Baufeld umsetzbar sei. Auch für die GBO dürfte diese Entwicklung überraschend eingetreten sein.

„Erst Montag letzte Woche“, so der Landrat, habe Architekt Grossmann von der Veränderungssperre durch den ihn selbst erfahren. Welches Ergebnis die nun zu erfolgende Neuplanung haben wird und welche Auswirkungen das auf die geplante Entscheidung des Kreistags im Februar 2025 haben könnte, bleibe abzuwarten. Der Landratsamtschef jedenfalls will die „beste Lösung für die Ortenau“ und setze daher auf „enge Abstimmung miteinander.“

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