Die „Obere Linde“, das Aushängeschild der Oberkircher Gastronomie, kommt vorerst nicht zur Ruhe. Nach Medienberichten über die fehlenden Grundschuldbriefe von Investor Markus Schleutermann und den sich daraus ergebenden gegensätzlichen Darstellungen (wir berichteten), hat nun der Oberbürgermeister Gregor Bühler gegenüber dem „Ortenau Journal“ eine schriftliches Statement abgegeben. Darin bekräftigt er, der Eigentümerfamilie Dilger wiederholt Gesprächsangebote gemacht zu haben, um „eine zukunftsfähige und würdige Nachnutzung der „Oberen Linde“ zu unterstützen, die dem geschichtlichen wie auch stadtbildprägenden Wert des Gebäudes gerecht wird.“
„Tragfähige Lösung ist Herzensangelegenheit“
In seiner Funktion als Oberbürgermeister habe er mehrere Gespräche mit der Inhaberin gesucht, um eine tragfähige Konzeption für die „Obere Linde“ zu finden, die für alle Beteiligten – Stadt, Inhaberin und Investor – akzeptabel sei. „Leider wurden alle Gespräche ausgeschlagen, weshalb eine zielführende Lösungsfindung nicht möglich war. Auf dieser Grundlage versuchen wir seit einem Jahr, das Kulturgut „Obere Linde“ wiederzubeleben.“ Für die Stadt Oberkirch und ihn sei eine tragfähige Lösung immer eine Herzensangelegenheit gewesen. Und weiter: „Leider bröckelt nun die Fassade – im übertragenen wie wörtlichen Sinn.“
Die aktuellen Vorwürfe von Elisabeth Dilger gegenüber Markus Schleutermann würden den Prozess in die Länge ziehen, während die Substanz des Gebäudes weiter leide, führt der Rathausschef aus. Bühler: „Meines Erachtens ist es nicht nur rechtlich haltlos, sondern auch respektlos, Herrn Schleutermanns als Grundschuld dokumentierte Investition in den 70er Jahren, die maßgeblich zur Erhaltung der „Oberen Linde“ beigetragen hat, in Frage zu stellen.“ Schließlich gehe er von einer Zwangsversteigerung im kommenden Jahr aus. „Die Mühlen der Justiz mahlen langsam.“
„Unwürdig und unprofessionell“
Den Darstellungen von Schleutermann in der Acher-Rench-Zeitung und dem jetzt vorliegenden Statement von OB Bühler stehen konträr die Aussagen von Elisabeth Dilger gegenüber. In einer Pressemitteilung vom Dienstag bekräftigt sie, dass Bühler „unautorisierte Gespräche“ mit dem Anwalt von Markus Schleutermann, Thomas Oelmayer, geführt habe. Nachdem Gespräche krankheitsbedingt abgesagt worden seien („wir sind mittlerweile 77 bzw. 84 Jahre alt“), habe Bühler „unrechtmäßig“ die Sache selbst in die Hand genommen. Ein schriftliches Angebot sei nie vorgelegt worden. Dies sei aber bei Millionen-Deals inzwischen üblich. Dilger: „Das Ergebnis dieser unrechtmäßigen Gespräche endete in einem Schreiben von OB Bühler an den Rechtsanwalt Oelmayer vom 26.05.23 (liegt dem „Ortenau Journal“ vor. Anm. d. Red.), in dem er ein Kaufangebot der Stadt Oberkirch macht, was zum Ergebnis hatte, dass wir keinen Cent bekommen sollten und seinerseits absolut respektlos uns gegenüber, wo wir die „Obere Linde“ 50 Jahre geführt haben und die Stadt Oberkirch ständig mit einem Bild von unserem Hotel für sich wirbt.“ Das Gregor Bühler sich weder die Vollmachten noch die Grundschuldbriefe habe zeigen lassen, sei für den Chef des Stadtrats von Oberkirch „absolut unwürdig und unprofessionell“.
Löschung der Grundschuldbriefe
Das sich die Beteiligten offenbar unversöhnlich gegenüberstehen, zeigt sich auch an den unterschiedlichen Angaben, wer wann welche Investitionen getätigt haben soll. Während Bühler ein Investment aus den 70er-Jahren anführt, spricht Dilger von einem ganz anderen Zeitpunkt: „Richtig ist, dass Julian Schleutermann (der Vater von Markus Schleutermann, Anm. d. Red.) aus Liebe zu unserem Hotel damals eine Grundschuld von der Bank übernommen hat, und zwar erst im Jahr 2007, was auch dokumentiert ist.“ Auch die Aussage von Markus Schleutermann, er würde beim Notar neue Grundschuldbriefe bestellen, würden jeder Grundlage entbehren. Nur der Grundeigentümer könne eine Grundschuld für sich selbst oder beispielsweise eine Bank bestellen. Schleutermann lasse gerade die verschwundenen Grundschuldbriefe löschen und habe am 8. November 2024 keine eingetragene Grundschuld mehr im Grundbuch. Eine neue Grundschuld könnten nur die Eigentümer eintragen lassen.
„Zwangsversteigerung ist völliger Blödsinn“
Auch auf die vom OB Bühler getätigte Aussage zu einer erwarteten Zwangsversteigerung reagiert Elisabeth Dilger am Mittwoch auf Anfrage des „Ortenau Journal“ deutlich: „OB Bühler kann keine Zwangsversteigerung androhen, da er ja gar keine titulierten Forderungen gegen uns hat. Diese Aussage von ihm ist völliger Blödsinn.“ Auch von der „hervorragenden Bausubstanz“ könnten sich die Bürger selbst überzeugen.
Derzeit sieht es also danach aus, als würden die verschiedenen Parteien auf eine juristische Auseinandersetzung zusteuern. Eine einvernehmliche Lösung scheint nicht in Sicht. Die Fronten verhärten sich zusehend und das Schicksal der „Oberen Linde“ wird die Oberkircher Öffentlichkeit sicher noch eine Weile beschäftigen.
Wolfgang Huber
Siehe auch: „Streit um Obere Linde-Verkauf eskaliert“ (26.07.24)
Ödsbacher Straße 6
77704 Oberkirch
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E-Mail: info@brandmediaberlin.de
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