Gastronomie-Kontrollen

Verstöße bei Zollkontrollen in der Gastronomie festgestellt

© Hauptzollamt Lörrach
Die Kontrolle von Gastronomiebetrieben bezüglich des Arbeits- und Aufenthaltsrechts gehört mit zu den Aufgaben des Hauptzollamts Lörrach. Dieses ist dabei auch für den Ortenaukreis zuständig. Bei einer kürzlich durchgeführten Kontrolle von acht Ortenauer Gaststätten wurden nun etliche Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht festgestellt. Gegen den Geschäftsführer einer Gaststätte wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Am 5. Juli haben Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach in acht Ortenauer Gaststätten Prüfungen durchgeführt, dabei wurden 21 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrolliert. Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten diverse Unregelmäßigkeiten fest: In einer Gaststätte konnte eine Angestellte mit indischer Staatsbürgerschaft nur einen portugiesischen Aufenthaltstitel vorweisen, mit welchem sie sich 90 Tage auch in Deutschland hätte aufhalten dürfen. Diese Frist war deutlich überschritten, weshalb gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet werden musste, wie das Hauptzollamt mitteilt.

Eine in einem Imbiss tätige ukrainische Staatsbürgerin konnte weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis vorweisen. Da sie sich seit ihrer Einreise nach Deutschland noch nicht bei der Ausländerbehörde gemeldet hatte, führte die Arbeitsaufnahme dazu, dass sie sich rechtlich gesehen nun illegal in Deutschland aufhielt. Auch gegen sie mussten die Zöllner ein Verfahren einleiten. Der Geschäftsinhaber wiederum sieht sich wegen des Verdachts der unerlaubten Beschäftigung einer ausländischen Staatsbürgerin mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert.

Strafverfahren eingeleitet

Gegen zwei in einem weiteren Restaurant angetroffene Männer kosovarischer Nationalität besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts. Auch sie konnten keinen Aufenthaltstitel vorweisen. Da sie daneben auch nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren und auch nicht entlohnt wurden, sei gegen den verantwortlichen Geschäftsführer ein Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des Verdachts des Einschleusens von Ausländern eingeleitet worden, zusätzlich hat er sich wegen eines Mindestlohn- und eines Sofortmeldepflichtverstoßes zu verantworten. In drei weiteren Gaststätten räumten die jeweiligen Inhaber ein, für ihre Angestellten keine Arbeitsaufzeichnungen zu führen. Diese Regelverstöße werden jeweils als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

„Die Fälle, in denen der Verdacht auf einen unerlaubten Aufenthalt besteht, werden an die Ausländerbehörden weitergegeben“, sagt Antje Bendl, Sprecherin des Hauptzollamts Lörrach auf Anfrage des „Ortenau Journal“. Die zuständigen Stellen würden prüfen, ob sich der Verdacht bestätigt. Den Betroffenen würden bei Meldeverstößen Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen.

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