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Zoll: 10 Strafverfahren in der Ortenau wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht

Zollkontrolle
© Hauptzollamt Lörrach
In den vergangenen Tagen fanden in den Bezirken aller 41 Hauptzollämter bundesweit Prüfungen der Aufgabenbereiche Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) statt. Bei den Zöllnerinnen und Zöllnern stand dabei vor allem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz im Fokus, welcher seit 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto je Zeitstunde beträgt. Auch in der Ortenau fanden die Kontrollen statt und brachten einige Verstöße zu Tage, z. B. gegen das Aufenthaltsrecht.

Alleine im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach waren mehr als 60 Beamtinnen und Beamte von den drei FKS-Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg aus im Einsatz. Im Zuge der Aktion wurden mehr als 164, in 46 Unternehmen verschiedener Branchen beschäftigte Personen zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.

Anfällig für Schwarzarbeit

Schwerpunkt der Aktionen waren das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Maler und Lackierer, das Elektrohandwerk und die Gebäudereinigerbranche, wie Kim Klopfer, Sprecher des Hauptzollamts Lörrach, auf Anfrage mitteilt. Diese seien besonders anfällig für Schwarzarbeit. Grundsätzlich sei auch die Gastronomie eine Branche mit hohem Risiko für Verstöße gegen das Arbeits- oder Aufenthaltsrecht.

Insgesamt neun mutmaßliche Mindestlohnverstöße wurden dabei festgestellt, je einer im Raum Lörrach und Freiburg, sieben in der Ortenau. Daneben gab es auch insgesamt zehn Hinweise darauf, dass Pflichtbeiträge an die Sozialkassen nicht abgeführt wurden (vier im Raum Lörrach, sechs in der Ortenau), außerdem konnten zehn ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Arbeitserlaubnis vorweisen (je vier im Raum Lörrach und Freiburg, zwei in der Ortenau).

Zahlreiche Strafverfahren

Zusätzlich müssen die Beamtinnen und Beamten vom Standort Offenburg davon ausgehen, dass fünf angetroffene Arbeiterinnen oder Arbeiter neben Lohnzahlungen unberechtigterweise auch Sozialleistungen erhalten. Wegen der verschiedenen Verdachtsmomente wurden bereits jeweils zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren gegen die befragten Personen oder deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eingeleitet. Den Hinweisen wird in den Firmen selbst weiter nachgegangen und die Ermittlungen fortgeführt.

Außerdem sind in der Ortenau zehn Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet worden. Die Personen seien laut Klopfer entweder ausreisepflichtig oder waren bei den Behörden überhaupt nicht bekannt gewesen. Die Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht können mit Haftstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen geahndet werden.

red/Wolfgang Huber

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