„Die Stadt Lahr wird nicht in der Lage sein, den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 fristgerecht und vollständig zu verwirklichen,“ heißt es in einer Pressemitteilung aus dem dortigen Rathaus. Der Oberbürgermeister Markus Ibert und der Erste Bürgermeister Guido Schöneboom wandten sich mit einem Schreiben an die Kultusministerin Theresa Schopper, Finanzminister Danyal Bayaz, Regierungspräsident Carsten Gabbert und an die hiesigen Landtagsabgeordneten, in dem sie die angespannte Finanzlage sowie den hohen Investitionsbedarf als Gründe angaben. Gestaffelt ab dem Schuljahr 2026/2027 würde sich Stand heute in der Stadt ein Fehlbedarf von fast 500 Ganztagsplätzen abzeichnen.
Bis zur Einschulung des ersten Jahrgangs würden nur noch rund zwei Jahre bleiben, um die Voraussetzung dieses Rechtsanspruchs zu ermöglichen. Wichtige Punkte seien offen oder noch nicht ausreichend geklärt. „Die Realisierung der Anspruchsberechtigung in einem knapp vorgegeben Zeitraum stellt Kommunen vor extreme Herausforderungen“, so die beiden Stadtoberhäupter in dem Schreiben. Die Stadt befände sich in einer „finanziellen Sackgasse“. Bereits Ende 2019 seien in Lahr langfristige Investition an städtischen Schulen in Höhe von 51,6 Millionen Euro festgestellt worden und es stünden etliche Aufgaben auf der Agenda, wie die Erschließung des Klinikneubaus, die Modernisierung und Ausstattung der Feuerwehr, die regelmäßige Gebäudesanierung, die Infrastruktur, der Verkehr und die Innenstadt.
Es fehlen 30 Millionen Euro
Zur Realisierung des Rechtsanspruches müssten vier Grundschulen zu Ganztagesschulen ausgebaut werden. Im Lahrer Osten sei hierfür ein Neubau einer Grundschule geplant. Für die Rechtsanspruchserfüllung seien in den kommenden Jahren für Baumaßnahmen zusätzliche Haushaltsmittel von rund 30 Millionen Euro erforderlich. Die Unterzeichner monieren, dass das Land für das Vorzeigeprojekt des Bundes nicht genügend Mittel zu Verfügung stellen würde. Das Fördervolumen betrage nur 20 Prozent der Gesamtkosten. Ibert und Schönenbohm fordern die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips durch das Land Baden-Württemberg. Dieses sieht bei wesentlichen Mehrbelastungen aufgrund öffentlicher Aufgaben einen finanziellen Ausgleich vor.
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