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Cannabis-Legalisierung

Bürokratische Hindernisse für den Cannabis-Anbau

© kinnodel/pixabay
Seit dem 1. Juli 2024 können Cannabis Anbauvereinigungen die Genehmigung des Anbaus beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen. Doch es gibt bürokratische Hindernisse. So werden laut dem Vorsitzenden des Cannabis Club Südwest in Achern derzeit noch die Rahmenbedingungen für die Schulung von Suchtbeauftragten festgelegt.

Laut dem Vorsitzenden des Cannabis Club Südwest in Achern, der aus persönlichen Gründen nicht namentlich genannt werden will, lagen am 10. Juli beim für die Region zuständigen Regierungspräsidium Freiburg 20 Anträge vor, obwohl die zuständige Behörde erst am 26. Juni bekannt gegeben wurde. Anträge für den Cannabis-Anbau könnten formlos gestellt und fehlende Unterlagen in einem Zeitraum von drei Monaten nachgereicht werden. Damit sind die Vereine ihrem Ziel, Konsumenten auf legalen und sicheren Weg Cannabis zu Verfügung zu stellen, theorethisch ein Stück näher gekommen.

Suchtbeauftragter ist Voraussetzung

Doch es gebe bürokratische Hindernisse. So würden den meisten Vereinen noch der Nachweis über die Schulung eines Suchtbeauftragten fehlen. „Derzeit werden durch die zuständige Bundesbehörde, das Bundesministerium für Gesundheit, die Rahmenbedingungen für die Schulung der Präventionsbeauftragten festgelegt, die dann von den jeweiligen Landesstellen für Suchthilfe aufgenommen und umgesetzt werden müssen“, so der Vorsitzende. Da dieser Nachweis der Schulung eines Sucht/Präventionsbeauftragten essenziell für die Anbaugenehmigung sei, entstehe damit für viele Vereine eine erneute Wartezeit. Ein Verein in einem anderen Bundesland, der eine Präventionsbeauftragte hat, die aus der Suchthilfe kommt, habe bereits eine Anbaugenehmigung, erklärt der Vorstand.

Im Klartext bedeute dies, dass der Antrag zwar jetzt gestellt werden kann, da aber spätestens nach 3 Monaten alle erforderlichen Dokumente nachgereicht sein müssen, rät das RP Freiburg tendenziell davon ab, dies zum jetzigen Zeitpunkt zu tun, um keine Ablehnung zu riskieren, sollte die Schulung zur Suchtprävention nicht in diesem Zeitraum stattfinden können. Mit ersten Schulungsangeboten werde frühestens Ende August/ Anfang September gerechnet.

„Der Sommer wird vorbei sein, bevor die ersten Pflanzen in die Erde kommen. Sollte es keinen schönen Altweibersommer geben, würde damit der erste Anbau möglicherweise unter Kunstlicht erfolgen“, bedauert der Vorsitzende. Auch wenn man mit Ökostrom arbeite, sei es schade, die Sommermonate nicht nutzen zu könne. Er schildert, dass die Hoffnung noch bestehe, im Spätsommer und draußen anbauen zu können. Derzeit wird davon ausgegangen, die ersten Mitglieder spätestens im Januar oder Februar beliefern zu können.

Inzwischen weniger Anfragen

Die Zahl der Mitglieder des Cannabis Club Südwest wachse weiter. Nachdem zu Beginn eine Flut von Anfragen eingegangen sei, von denen ein verhältnismäßig eher kleinerer Anteil, ungefähr 10 Prozent, tatsächlich Mitglied wurde, kämen inzwischen weniger Anfragen. Diese seien dafür von stark interessierten Menschen, sodass derzeit pro Woche 4-5 neue Vereinsmitglieder dazu kämen.

Der Vertreter des Clubs erklärt, dass sowohl Anbautechnik als auch die angebaute Menge sich mit der Zahl der Mitglieder entwickeln werde. So plane man zum Beispiel baldmöglichst eine PV-Anlage und habe bereits im Bereich Software aufgerüstet. Das Online-Shopsystem sei inzwischen in der Lage, die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Höchstmengen etc. komplett umzusetzen.

Großes Interesse an Aufklärung

Es würden sich bereits einige Vereinsmitglieder für die Arbeit in der Suchtprävention interessieren. „Diesbezüglich wird gutes Arbeiten möglich sein. Wir können nicht sehr viele Mitglieder in den Anbau einbeziehen, das ist alleine schon wegen der Gefahr der Kontamination nicht möglich, da unter Reinraumbedingungen gearbeitet wird“, so der Vorstand. Er schildert, dass der Verein ein großes Interesse an der Aufklärung und Vorbeugung von problematischem Konsumverhalten habe: „Es ist schade, dass wir zwar Prävention betreiben sollen, aber dass der Konsum in den Anbauvereinen untersagt wird. Der Eindruck, den wir gewinnen, entsteht in den Momenten des Kontakts bei der Abgabe.“ Er wünsche sich hier weitere Möglichkeiten, den Konsumenten aufzuklären. So wäre zum Beispiel eine Beratung bezüglich alternativer Methoden des Konsums wie zum Beispiel mit einem Verdampfer derzeit nur eingeschränkt möglich. Man wolle deshalb diesbezüglich später auch auf der Homepage informieren.

Spannend für den Verein sei auch das Interesse von chronisch Kranken. Besonders Schmerzpatienten würden sich eine starke Erleichterung ihrer Situation erhoffen. Der Cannabis Club Südwest wäre deshalb auch an weiteren Studien zum Thema interessiert und würde diese unterstützen.

Gita Finkenbeiner

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