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Windpark am Bustertkopf genehmigt: Zwei Anlagen sollen ab 2028 Strom für 12.530 Haushalte liefern

© Laura Kirschniok/Landratsamt – Genehmigungsübergabe mit Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter (2.v.l.).
Der Ausbau der Windkraft im Schwarzwald nimmt weiter Fahrt auf: Für das Windparkprojekt am Bustertkopf haben die Betreiber jetzt offiziell die Genehmigung des Ortenaukreises erhalten. Geplant sind zwei Windenergieanlagen mit jeweils 249,5 Metern Höhe auf den Gemarkungen Sasbach und Seebach. Trotz rund 40 Einwendungen und Protesten von Windkraftgegnern soll der Bau Mitte 2028 starten. Nach Angaben der Projektierer könnten mit den Anlagen künftig rund 12.530 Haushalte mit Strom versorgt werden.
Zwei Windenergieanlagen genehmigt

Das Landratsamt Ortenaukreis hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen am Standort Bustertkopf auf den Gemarkungen Sasbach und Seebach offiziell an die Antragstellerin, die Windstrom Schwarzwaldhochstraße GmbH & Co. KG überreicht, wie es in einer Pressemitteilung von vergangener Woche heißt. Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen von Matthias Griebl (25,1 Prozent) und E-Werk Mittelbaden (74,9 Prozent).

Baubeginn für Mitte 2028 vorgesehen

Die Genehmigung war demnach bereits am 2. April 2026 erteilt worden und wurde nun im offiziellen Rahmen überreicht. Geplant seien zwei moderne Windenergieanlagen des Typs ENERCON E175 mit jeweils 6,0 Megawatt Nennleistung, einer Nabenhöhe von 162 Metern und einer Gesamthöhe von 249,50 Metern. Der Baubeginn ist laut den Projektierern Matthias Griebl und Stefan Böhler, E-Werk Mittelbaden, für Mitte 2028 vorgesehen.

Die Windräder am Bustertkopf haben ähnliche Ausmaße wie die geplanten Anlagen auf der Hummelsebene. Visualisierung: Ulrich Bielefeld

„Für die Windstandorte auf und um die Hornisgrinde, wie hier am Bustertkopf, können wir mit einem überdurchschnittlichen Windertrag rechnen. Wir freuen uns, dass wir nach der Genehmigungserteilung nun bald in die Umsetzung des Projekts starten können“, wird Teresa Frenssen, Projektiererin E-Werk Mittelbaden, im Auftrag der Windstrom Schwarzwaldhochstraße GmbH & Co. KG zitiert.

40 Einwendungen eingegangen

Das Verfahren zur Genehmigung der beiden Anlagen sei entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Während des Verfahrens seien von rund 40 Personen Einwendungen eingegangen. Diese seien in einem öffentlichen Termin am 17. Juli 2025 gemeinsam mit Vertretern verschiedener Fachbehörden und der Antragstellerin öffentlich erörtert worden. Alle Einwendungen wurden sorgfältig geprüft und in die rechtliche und fachliche Bewertung einbezogen, heißt es weiter. Maßgeblich für die Entscheidung der Genehmigungsbehörde sei dabei die geltende Rechtslage. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, bestehe ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung.

Proteste von Windkraftgegnern

Bereits im Juni 2025 hat die Windstrom Schwarzwald GmbH um den Investor Matthias Griebl die Änderungsgenehmigung für eine zweite Anlage auf der Hornisgrinde erhalten. Mit der Genehmigung war der Weg frei für den Bau der Anlage vom Typ ENERCON E-115 mit einer Gesamthöhe von 179,50 Metern und einer Leistung von 4,2 Megawatt. Gegen das Vorhaben gabe es damals Proteste von Windkraftgegnern in Form einer Mahnwache entlang der Schwarzwaldhochstraße und auf der Hornisgrinde.

Verbreiterung der Forstwege

Griebl will entlang der B500 mehrere Anlagen vom Typ E175 mit einem Rotordurchmesser von 175 Metern und eine Nabenhöhe von 160 Metern errichten, was eine Gesamthöhe von 247,5 Metern ergibt. Für die geplanten Standorte spricht aus Sicht des Investors, dass lediglich für die letzte Zuwegung durch den Wald relativ kurze Strecken erschlossen werden müssen, wobei man größtenteils bestehende Forstwege nutzen könne. Diese müssen ausgebaut oder verbreitert werden.

Investor Matthias Griebl plant auch eine zweite Anlage auf der Hornisgrinde. Foto: Matthias Griebl

Verständnis für Windkraftgegner

Für die Errichtung der Windkraftanlagen selbst müssen Flächen für Fundament, Kranstellfläche und Lagerfläche gerodet werden. Pro Windrad wird dafür etwa ein Hektar Fläche benötigt, wovon der größte Teil später wieder aufgeforstet oder renaturiert wird, wie Matthias Griebl in einem Interview im Ortenau Journal Ende 2024 äußerte.

Er bekundete damals gleichzeitig Verständnis für die Windkraftgegner: „Natürlich ist der Eingriff in das Landschaftsbild dabei nicht zu leugnen.“ Doch die Anlagen würden nicht zum Spaß da oben stehen, sondern Strom produzieren, der für die Energiewende gebraucht werde, um die Klimaziele einzuhalten.

„Versorgungssicherheit gestärkt“

„Die Energiewende gelingt nur mit konkreten Projekten vor Ort. Mit der Genehmigung dieser leistungsstarken Anlagen am Bustertkopf wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur klimafreundlichen Energieversorgung in unserer Region geleistet und zugleich die Versorgungssicherheit gestärkt“, betont der Pressemitteilung zufolge Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises. Laut Angaben der Projektierer können mit den beiden Anlagen ca. 12.530 Haushalte mit Strom versorgt werden.

Titelfoto: Übergabe der Genehmigung im Landratsamt für das Windparkprojekt am Bustertkopf. Von links: Katharina Tränkle (Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht Ortenaukreis), Erster Landesbeamter Nikolas Stoermer, Martin Wenz (Finanzvorstand E-Werk Mittelbaden), Stefan Böhler (Geschäftsführer Windstrom Schwarzwaldhochstraße GmbH & Co. KG), Luisa Sester (Hauptamtsleiterin Gemeinde Seebach), Teresa Frenssen (E-Werk Mittelbaden, Projektverantwortliche), Günter Dußmann (Stellvertreter für die Bürgermeisterin der Gemeinde Sasbach).

red/Wolfgang Huber

Siehe auch hier:

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