Sommerinterview Johannes Fechner Teil 1

Johannes Fechner (SPD): „Wenn es nicht besser wird, müssen wir über den Spritpreisdeckel diskutieren“

© Marian Dinger – Ortenau Journal-Chefredakteur Wolfgang Huber (r.) im Gespräch mit Johannes Fechner (SPD).
Spritpreise, klamme Kommunen, Informationsfreiheit und die Maskenaffäre: Im Sommerinterview mit dem Ortenau Journal äußert sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner zu einer Vielzahl politischer Streitfragen. Dabei kündigt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion an, die geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes verhindern zu wollen – und bezieht auch zu Kommunalfinanzen, Wahlprüfung und einem möglichen Spritpreisdeckel klar Stellung.
Von Wolfgang Huber (Teil 1: Lesezeit 5 Minuten)

Johannes Fechner (MdB) aus dem Wahlkreis Emmendingen-Lahr ist Justiziar und Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag. Fechner besuchte das Ortenau Journal zum Sommerinterview. Dabei nimmt er kein Blatt vor den Mund. Wir wir bereits berichteten („Wir stoppen das!“), hat er angekündigt, die de facto-Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes mit der Fraktion zu stoppen.

Doch er äußert sich zu einer ganzen Reihe aktueller Themen. Angefangen von der Erbschafts- oder Vermögenssteuer, den Maskendeals von Jens Spahn, den dramatischen Kommunalfinanzen und einem möglichen Social-Media-Verbot. Und was sagt er jenen, die angesichts der Aufrüstungsspirale eine militärische mit Russland befürchten? Nicht zuletzt verrät er, was die Regierung gegen die Bürokratie unternimmt.

Ortenau Journal: Ja, Herr Fechner, der neue Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag ist Thorsten Frei. Was sagen Sie zu dieser Personalie?

Torsten Frei

Der neue Fraktionsvorsitzende der CDU, Thorsten Frei. Foto: Thorsten Frei

Johannes Fechner: Zunächst einmal war es richtig, dass Herr Spahn zurückgetreten ist. Es war scheinheilig, dass er die Rechtslage in Deutschland umgangen hat. Das geht nicht. Thorsten Frei kenne ich seit vielen Jahren. Wir arbeiten gut zusammen. Thorsten Frei wird seine Aufgabe gut machen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Ortenau Journal: Welche Projekte stehen im zweiten Halbjahr konkret an?

Johannes Fechner: Wir werden bei der Gesundheitsreform noch einmal nachschärfen müssen. Außerdem wollen wir die Gemeinden entlasten. Die finanzielle Lage der Kommunen ist dramatisch. Wir wollen zudem eine Einkommenssteuerreform auf den Weg bringen, um nicht nur die Menschen mit den geringsten Einkommen, sondern auch diejenigen zu entlasten, die jeden Tag arbeiten gehen und ihren Beitrag leisten. Wir haben noch viel vor und müssen jetzt liefern. Wir dürfen keine Zeit verlieren.

Ortenau Journal: Andreas Scheuer steht ab September vor Gericht. Es geht um einen Schaden von 243 Millionen Euro wegen des Maut-Debakels. Wie ist der aktuelle Stand in der Maskenaffäre um Jens Spahn? Wird es da einen Untersuchungsausschuss geben?

Johannes Fechner: Es sind viele Dinge schiefgelaufen, die der Aufklärung bedürfen. Wir haben eine Enquetekommission eingesetzt, die sich mit den gesamten Fragen rund um die Maskendeals und weitere Themen aus der Corona-Pandemie beschäftigt. Den Bericht dieser Kommission werden wir abwarten. Wenn uns die Aufklärung nicht ausreicht, gibt es sicherlich Anlass, noch einmal darüber nachzudenken, ob wir einen Untersuchungsausschuss einsetzen, um die offenen Fragen zu klären. Die Union ist möglicherweise eher bereit dazu, weil Jens Spahn nun nicht mehr Fraktionsvorsitzender ist und ihn nicht mehr schützen muss.

Ortenau Journal: Die Spritpreise steigen wieder drastisch. Was plant die Bundesregierung, um die Preise zu begrenzen?

Johannes Fechner: Ob wir den Tankrabatt noch einmal einführen, möchte ich mit einem Fragezeichen versehen. Aus meiner Sicht hat dieser nicht besonders viel gebracht. Die Mineralölkonzerne haben die Entlastung häufig wieder aufgeschlagen. Ich halte die Regelung, die wir mit der sogenannten 12-Uhr-Regelung eingeführt haben, für sinnvoll. Wenn ich heute tanken gehe, schaue ich ganz praktisch in die App und sehe, wo die günstigste Tankstelle ist. Gleichzeitig habe ich die Sicherheit, dass die Preise nach 12 Uhr bestehen bleiben. Ich kann vergleichen und die Preise können nicht verändert werden. Insofern ist diese Regelung ein Erfolg. Wir müssen grundsätzlich daran arbeiten, den öffentlichen Nahverkehr im ländlichen Raum besser auszubauen. Gleichzeitig müssen wir die Pendler entlasten, denn viele Menschen sind dort, wo die Verkehrsverbindungen nicht ausreichend sind, auf das Auto angewiesen. Das sind Maßnahmen, mit denen wir gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen sollten. Außerdem hoffen wir natürlich, dass Trump endlich erkennt, dass er mit seiner Politik gegenüber dem Iran auf dem falschen Weg ist, ein Abkommen zustande kommt und die Spritpreise dadurch wieder sinken können.

Was tut die Bundesregierung gegen die hohen Spritpreise? Foto: magnific

Ortenau Journal: Warum gibt es eigentlich keinen Spritpreisdeckel wie beispielsweise in Belgien oder Luxemburg? Ich meine einen festen Höchstpreis, also beispielsweise eine Grenze von 1,90 Euro pro Liter.

Johannes Fechner: Darüber müssen wir diskutieren, wenn sich die Situation an den Zapfsäulen nicht verbessert. Dann kann ein solcher Schritt durchaus ein Thema werden. Wir haben dem Bundeskartellamt inzwischen neue Möglichkeiten gegeben, genauer zu untersuchen, ob die hohen Preise tatsächlich durch die Marktbedingungen entstehen oder ob Mineralölkonzerne unberechtigt zusätzliche Aufschläge verlangen. Sollte das Kartellamt zu dem Ergebnis kommen, dass Unternehmen hier ungerechtfertigt die Preise erhöhen, wäre ein Spritpreisdeckel auf jeden Fall eine Option.

Ortenau Journal: Was die Bundesregierung und neoliberale Kreise als Reformen bezeichnen, sind aus Sicht vieler Kritiker in der Regel Sozialkürzungen. Wann werden die dicken Bretter gebohrt – beispielsweise bei der Vermögensteuer oder der Reform der Erbschaftsteuer?

Johannes Fechner: Die Erbschaftsteuer wird im zweiten Halbjahr Thema werden. Wir erwarten ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Teile der bisherigen Regelungen, insbesondere die sogenannten Verschonungsregelungen, aufheben könnte. Davon gehen auch viele Finanzwissenschaftler aus. Aus meiner Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass Millionenvermögen vererbt werden können, ohne dass ein einziger Cent Erbschaftsteuer gezahlt wird. Das ist für uns ein wichtiges Thema. Wir haben dazu einen Vorschlag gemacht: Das Eigenheim der Großmutter, das innerhalb der Familie weitergegeben werden soll, soll weiterhin steuerfrei bleiben. Dafür schlagen wir einen Freibetrag von einer Million Euro vor. Das wäre eine deutliche Erhöhung gegenüber dem heutigen Freibetrag von 400.000 Euro. Gleichzeitig sagen wir aber: Wenn Firmenanteile im Wert von mehr als zehn Millionen Euro vererbt werden, muss künftig Erbschaftsteuer gezahlt werden. Dabei achten wir darauf, dass mittelständische Unternehmen nicht übermäßig belastet werden und dadurch keine Arbeitsplätze gefährdet werden. Unser Ziel ist nicht, dass Unternehmen wegen einer zu hohen Erbschaftsteuerbelastung schließen müssen. Aber es kann nicht sein, dass in Deutschland – wie im vergangenen Jahr geschehen – fast 300 Erbschaften mit einem Firmenwert von mehr als 100 Millionen Euro übertragen werden konnten, ohne dass ein einziger Cent Erbschaftsteuer gezahlt wurde. Das ist ungerecht. Viele Menschen zweifeln deshalb zu Recht daran, ob es in unserem Staat noch gerecht zugeht.

Die SPD wünscht Änderungen bei der Erbschaftssteuer. Foto: Drazen Zigic/magnific

Ortenau Journal: Bei der Vermögensteuer hat SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf angekündigt, dass Vermögen ab 100 Millionen Euro künftig mit einem Prozent belastet werden sollen. Das ist der Vorschlag der SPD. Die CDU dürfte dem vermutlich kritisch gegenüberstehen.

Johannes Fechner: Schauen wir mal. Ich finde, wir sind an einem Punkt angelangt, an dem wir sehr hohe staatliche Ausgaben und große Belastungen für Bürger haben. Deshalb müssen diese fair verteilt werden. Wenn selbst ein Milliardär wie SAP-Gründer Hasso Plattner beziehungsweise andere sehr vermögende Menschen sagen, dass sie gerne mehr Steuern zahlen würden, weil sie das für gerecht halten, dann müssen wir darüber sprechen. Deshalb werden wir nach der Sommerpause einen neuen Anlauf unternehmen, Vermögen stärker heranzuziehen – allerdings mit hohen Freibeträgen. Es soll wirklich nur die absolute Spitze der Vermögenden treffen, also die oberen fünf Prozent. Nicht betroffen sein sollen der Bäcker um die Ecke, eine Pflegekraft oder auch kleinere und mittlere Betriebe. Durch diese hohen Freibeträge könnten dennoch Milliardenbeträge zusammenkommen. Diese Mittel könnten wir nutzen, um diejenigen zu entlasten, die jeden Morgen früh aufstehen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen und jeden Tag ihren Beitrag leisten. Auch die Kommunen brauchen dringend mehr Geld. Viele Städte und Gemeinden leiden unter erheblichen Finanzproblemen. Es gibt kaum noch Spielraum für notwendige Instandhaltungen und Investitionen.

Ortenau Journal: In Lahr gibt es beispielsweise eine Haushaltssperre. Das ist ihr Wahlkreis. Wenn das unmittelbare Lebensumfeld der Menschen verfällt und wichtige Infrastruktur nicht mehr erhalten werden kann, spielt das natürlich der AfD in die Hände.

Johannes Fechner: Genau, wenn Bürgerinnen und Bürger den Eindruck haben, dass der Staat in ihrer Gemeinde nicht mehr funktioniert, wird es dramatisch. Diese Gefahr ist real und sie ist inzwischen auch in Berlin angekommen. Offen gesagt war die Bundesregierung in den vergangenen Jahren möglicherweise auf dem Holzweg und hat die Dramatik der Lage nicht erkannt. Jetzt ist aber klar: Die Kommunen sind am Limit. Deshalb müssen sie dringend Unterstützung bekommen. Der Landkreis Emmendingen und der Ortenaukreis erhalten zusammen rund eine halbe Milliarde Euro an Investitionsmitteln, die die Gemeinden frei einsetzen können. Auch Oberkirch (12 Mio. Euro), wo wir uns gerade unterhalten, und Lahr (30 Mio. Euro) beispielsweise profitieren davon mit jeweils erheblichen Mitteln. Das ist ein wichtiger Schritt. Aber wir müssen zusätzlich das strukturelle Defizit der Kommunen abbauen. In der Vergangenheit haben Bund und Länder den Gemeinden viele Aufgaben gesetzlich übertragen, ohne gleichzeitig für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Das wird sich jetzt ändern. Der Bundeskanzler hat mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vereinbart, dass künftig der Grundsatz gilt: Wer bestellt, bezahlt. Das ist eine wichtige Maßnahme, die wir noch in diesem Jahr umsetzen müssen.

Ortenau Journal: Diese 30 Millionen Euro für Lahr als Beispiel: Wann sollen die Mittel zur Verfügung stehen?

Johannes Fechner: Ab sofort. Die Gelder sind bereits beschlossen und stehen bereit. Ab sofort können die Kommunen beispielsweise Brücken sanieren, Kindergärten bauen, Straßen reparieren und weitere öffentliche Investitionen umsetzen. Die Ausgaben können anschließend über den Bund abgerechnet werden, sodass die Kommunen die entsprechenden Mittel erstattet bekommen.

Ortenau Journal: In diesem Zusammenhang fällt mir die Klinikreform in der Ortenau ein. Sie hatten während der Koalitionsverhandlungen im vergangenen Jahr erklärt, dass der Bund für die Defizite der Krankenhäuser aufkommen müsse. Gilt diese Zusage noch?

Johannes Fechner ist mit der Krankenhausfinanzierung unzufrieden. Foto: Ortenau Klinikum

Johannes Fechner: Leider nicht in dem Umfang, wie ich es mir wünschen würde. Der Bund hat zwar noch einmal erhebliche Mittel bereitgestellt – rund eine halbe Milliarde Euro zusätzlich für die Krankenhäuser –, aber wir müssen weitergehen. Die Krankenhausfinanzierung entspricht noch nicht meinen Vorstellungen. Wir haben bereits Verbesserungen erreicht. Dazu gehört beispielsweise, dass Lohnsteigerungen künftig stärker von den Krankenkassen berücksichtigt und erstattet werden müssen, als es ursprünglich von Ministerin Warken vorgesehen war. Trotzdem müssen wir uns die Krankenhausfinanzierung noch einmal grundsätzlich anschauen.

Ortenau Journal: Wenn die Löhne im Krankenhaus- und Pflegebereich stark steigen, drohen dadurch aber wieder höhere Beiträge zur Sozialversicherung – also zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Johannes Fechner: Genau diese Entwicklung wollten wir verhindern. Deshalb war es wichtig, dass wir gesagt haben: Wir können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber nicht dauerhaft mit steigenden Beiträgen belasten. Deshalb haben wir die notwendigen Einsparungen im Gesundheitsbereich auf den Weg gebracht. An einigen Punkten, etwa bei der Versorgung durch Hausärzte, müssen wir sicherlich noch nachsteuern. Grundsätzlich war es aber wichtig, ein Stoppschild einzuziehen und dafür zu sorgen, dass die Beiträge nicht weiter steigen. Die Menschen müssen weiterhin sehen, dass sie am Ende des Monats nicht weniger Netto vom Brutto haben. Das ist für die Akzeptanz in der Bevölkerung entscheidend.

Ortenau Journal: Die Belastungen nehmen allerdings zu – etwa durch die Inflation infolge des Kriegs in der Ukraine. Ein weiteres heikles Thema: Die Bundesregierung plant Änderungen beim Informationsfreiheitsgesetz. Es ist eine de facto-Abschaffung. Die Möglichkeiten für Bürger und Journalisten würden stark eingeschränkt. Geht die SPD da ernsthaft mit?

Johannes Fechner: Die SPD wird das stoppen. Es wird die geplante massive Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht geben. Zu viele Skandale wurden aufgedeckt, weil mutige Journalistinnen und Journalisten sowie Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Informationen einfordern konnten. Diese Möglichkeit muss erhalten bleiben.

Ortenau Journal: Starke Aussage. Aber in diesem Zusammenhang kommt auch das Thema Chatkontrolle auf. Diese wurde nun im EU-Parlament beschlossen, obwohl es eigentlich zuvor Mehrheiten dagegen gab. Kritiker werfen der Europäischen Union vor, mit Verfahrenstricks zu arbeiten. Die geplante Chatkontrolle wird als Eingriff in Freiheitsrechte gesehen. Wie bewertet die SPD dieses Vorhaben?

EU-Chatkontrolle: Ist die Demokratie in Gefahr? Foto: magnific

Johannes Fechner: Wir halten es grundsätzlich für erforderlich, dass bei einem konkreten Verdacht gegen eine Person, die eine Straftat begangen haben könnte, auch digitale Geräte überprüft werden können und Inhalte wie Bilder kontrolliert werden dürfen. Eine pauschale Speicherung sämtlicher Daten sehen wir jedoch sehr kritisch. Dagegen gibt es auch erhebliche Bedenken des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts. Ich bin deshalb gespannt, wie die EU-Kommission die Chatkontrolle konkret ausgestalten möchte. Das Anliegen, Kinder vor sexueller Ausbeutung zu schützen, ist selbstverständlich berechtigt. Es ist erschreckend, was teilweise im Internet passiert. Entscheidend ist aber, wie die Regelungen umgesetzt werden. Es darf nicht passieren, dass harmlose E-Mails, Chatnachrichten, Texte oder Fotos pauschal und möglicherweise rechtswidrig gespeichert werden. Deshalb habe ich trotz der überragenden Bedeutung des Kinderschutzes erhebliche Bedenken hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung.

Ortenau Journal: Kommen wir noch zum Bündnis für Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft, kurz BSW. Bei der Bundestagswahl 2025 hat das Bündnis nach eigenen Angaben nur sehr knapp die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt. Die Partei von Sahra Wagenknecht klagt nun, weil Stimmen möglicherweise falsch zugeordnet worden seien. Es gibt dazu Hinweise und auch Verfassungsrechtler, die sagen, dass der Fall überprüft werden müsse. Wenn es tatsächlich nur um rund 9.000 Stimmen geht: Warum soll die Wahl nicht noch einmal ausgezählt werden?

Johannes Fechner: Weil wir keinen Anlass sehen, dass es zu relevanten Wahlfehlern gekommen ist. Dort, wo auffällige Ergebnisse festgestellt wurden, wurde bereits nachgezählt. Es gab tatsächlich einzelne Wahllokale, in denen beispielsweise ein Karton mit Briefwahlstimmen zunächst nicht berücksichtigt worden war. Die dadurch zusätzlich erfassten Stimmen wurden aber nicht nur dem BSW zugerechnet, sondern allen Parteien entsprechend neu zugeordnet. Es mag sein, dass einige Wählerinnen und Wähler des BSW das Bündnis Deutschland mit dem BSW verwechselt haben. Beide Namen ähneln sich. Zudem sind Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, auf den Wahlzetteln alphabetisch angeordnet. Es kann also sein, dass einzelne Stimmen aufgrund einer Verwechslung falsch abgegeben wurden. Das ist aber kein Wahlfehler. Ein Wahlfehler liegt beispielsweise dann vor, wenn Stimmzettel fehlen, Menschen ihre Stimme nicht abgeben können oder Wahllokale vorzeitig geschlossen werden und dadurch Wählerinnen und Wähler an der Stimmabgabe gehindert werden. Der Wahlprüfungsausschuss hat den Vorgang sehr intensiv geprüft, weil wir uns auf keinen Fall den Vorwurf von Intransparenz oder möglichem Fehlverhalten machen lassen wollten. Deshalb sehe ich dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und der Entscheidung über die Klage sehr gelassen entgegen. Wir haben sorgfältig geprüft. Letztlich ist das BSW sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.

Ende Teil 1 – Wie geht es weiter mit dem BSW? Und was sagt Fechner zur Wehrpflicht und zur „Kriegstüchtigkeit“ von Boris Pistorius. Am Donnerstag im Ortenau Journal!

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