Die Zahl der Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und sogenannten herausfordernden Verhaltensweisen nimmt auch im Ortenaukreis deutlich zu. Die aktuelle Versorgungssituation und mögliche Lösungsansätze waren vergangene Woche Thema im Sozialausschuss des Ortenaukreises. Laut der Kreisverwaltung stoßen Familien sowie ambulante und stationäre Einrichtungen zunehmend an ihre Grenzen. Besonders betroffen sind Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf, wie die Pressestelle des Landratsamts mitteilt.
Die Gruppe mit komplexem Unterstützungsbedarf braucht demnach eine intensive Betreuung und spezielle Wohn- und Betreuungsangebote. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit Autismus, psychischen Störungen oder selbst- beziehungsweise fremdgefährdendem Verhalten. Im Ortenaukreis gebe es jedoch keine spezialisierten Wohnangebote für diesen Personenkreis. Viele Betroffene müssen deshalb außerhalb des Kreises untergebracht werden.

Für Menschen mit psychischen Störungen gibt es kaum Angebote. Foto: freepik
Aktuell würden bereits 16 Menschen mit entsprechendem Unterstützungsbedarf außerhalb des Ortenaukreises leben. Das Teilhabemanagement des Amts für Soziales und Versorgung suche derzeit für mehr als 20 weitere Personen geeignete Plätze. „Die derzeitige Situation ist für alle Beteiligten schwer tragbar“, wird Sozialdezernent Heiko Faller zitiert. Mit Blick auf die steigende Zahl junger Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen und anderen seelischen Behinderungen sei davon auszugehen, dass sich die Lage in den kommenden Jahren weiter verschärfen werde.
Doch wo zieht der Kreis die Trennlinie zwischen einer psychischen Erkrankung und einer seelischen Behinderung? Grundsätzlich sei eine psychische Erkrankung nicht gleichzusetzen mit einer seelischen Behinderung, so Ingrid Oswald, Leiterin des Amts für Soziales und Versorgung, auf Anfrage des Ortenau Journals. Oswald: „Eine wesentliche Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe liegt vor, wenn aufgrund der psychischen Erkrankung der Mensch in der Teilhabe beeinträchtigt ist.“ Sobald eine wesentliche seelische Behinderung vorliege, ergebe sich damit ein Anspruch auf Eingliederungshilfe. „Dies ist bei einer psychischen Erkrankung, die länger als 6 Monate andauert und zu Teilhabeeinschränkungen führt, gegeben.“
Ein Planungsprozess für langfristige Verbesserungen zwischen dem Ortenaukreis und regionalen Leistungserbringern laufe bereits. Damit wollen die Verantwortlichen im Kreis spezialisierte Wohnangebote sowie eine flächendeckende Tagesstruktur aufbauen. Die Umsetzung gestalte sich allerdings schwierig. So wurde gemeinsam nach Lösungen gesucht, um Synergien zu nutzen und das Einzelrisiko zu minimieren, wie Oswald weiter ausführt.

Ingrid Oswald (Leiterin Amt für Soziales und Versorgung). Foto: Landratsamt Ortenaukreis
Eine der Herausforderungen liege dabei in der Personalgewinnung. Menschen mit besonderem Bedarf erfordern Oswald zufolge einen hohen Personalschlüssel. „Weitere Gründe gegen ein Engagement der regionalen Leistungserbringer sind die wirtschaftlich unsichere Situation, steigende Investitionskosten und das unternehmerische Risiko sowie die Suche nach geeigneten Grundstücken oder Bestandsgebäuden, da solche Einrichtungen vorzugsweise im Außenbereich betrieben werden“, sagt Ingrid Oswald. Die Leistungserbringer im Ortenaukreis sahen sich demzufolge aufgrund des Gesamtrisikos aktuell nicht in der Lage, ein gemeinsames Wohnangebot zu schaffen.
Die Kapazitäten eines im Bereich LIBW (Langfristig intensiv Betreutes Wohnen) spezialisierten Leistungserbringers, der über entsprechende Erfahrung verfüge, seien aufgrund laufender Bauvorhaben bis voraussichtlich 2027 gebunden. Erst danach könne mit einem neuen Projekt im Ortenaukreis begonnen werden. Einen Erfolg gab es immerhin: Mit einem Leistungserbringer in Offenburg konnte demnach ein Angebot mit 6 Plätzen zur Tagesstruktur geschaffen werden. Eine spätere Ausweitung des Angebots soll die betroffenen Familien im Kreis spürbar entlasten.
Der Ortenaukreis sehe sich gemeinsam mit den Leistungserbringern in der Verantwortung, eine personenzentrierte Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig fordere die Verwaltung auch landesweite Lösungen und langfristige Förderprogramme zum Ausbau intensiv betreuter Wohnangebote für Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf.

Betroffene werden außerhalb des Ortenaukreises betreut. Foto: freepik (Symbolbild)
Die Teilhabemanager des Ortenaukreises sind laut Ingrid Oswald weiter für die Betreuung der außerhalb des Kreises untergebrachten Menschen zuständig und in der Gesamtplanung verantwortlich. Man arbeite bevorzugt mit angrenzenden Landkreisen zusammen. Oswald: „Allerdings sind landes- und bundesweit nur begrenzte Kapazitäten von solchen spezialisierten Angeboten vorhanden.
Ein weiteres Thema des Sozialausschusses war die Arbeit des Behindertenbeirates. Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Ortenaukreis habe sich in den vergangenen Jahren als wichtiges Beratungs- und Impulsgremium für Fragen der Inklusion und Barrierefreiheit etabliert. Der Behindertenbeirat wurde demnach 2017 eingerichtet und begleitet die Arbeit der kommunalen Behindertenbeauftragten. In dem Gremium arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderungen, Kommunen, Verbänden, Institutionen und Kreisverwaltung zusammen. Ziel sei es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken.
Auf die Beteiligung von Betroffenen werde dabei besonderer Wert gelegt. Das Gremium „Expertise Inklusive“ unterstützt die Arbeit des Beirats mit Erfahrungen und Perspektiven aus der Sicht von Menschen mit Behinderung. Auf der Themenliste des Beirats standen in den vergangenen Jahren die Barrierefreiheit in der Kommunikation, digitale Barrierefreiheit sowie Tourismus und Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Zu den Themen ÖPNV und Tourismus gibt es eigene Arbeitsgruppen. Diese hätten u. a. wichtige Impulse für ein kreisweites Konzept barrierefreier Bushaltestellen gesetzt.

Barrierefreiheit ist Hauptthema des Behindertenbeirats. Foto: freepik (Symbolbild)
Darüber hinaus würden sich die Mitglieder von „Expertise Inklusive“ regelmäßig mit Sensibilisierungs- und Empathieschulungen engagieren – beispielsweise für Busfahrerinnen und Busfahrer oder an Schulen im Ortenaukreis. Auch Städte und Gemeinden werden bei der Umsetzung barrierefreier Maßnahmen beraten, heißt es weiter.
Bereits im April hätten Behindertenbeirat und „Expertise Inklusive“ gemeinsam eine Stellungnahme zur Sicherung und Weiterentwicklung der Barrierefreiheit im Ortenaukreis verabschiedet. Darin betonen die Beteiligten die Wichtigkeit, notwendige Maßnahmen zur Barrierefreiheit umzusetzen, auch in finanziell schwierigen Zeiten. In der Stellungnahme werde Barrierefreiheit als Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung bezeichnet. Sie sei keine freiwillige Leistung, sondern eine rechtliche und gesellschaftliche Verpflichtung sowie eine zentrale Querschnittsaufgabe der Kommunen.
Außerdem habe sich der Beirat zuletzt über ein Rampenprojekt in Lahr informiert. Dort können Einzelhandel und Gastronomie mobile Rampen ausleihen, um den Zugang zu Geschäften und Einrichtungen für Rollstuhlfahrende oder Familien mit Kinderwagen zu erleichtern.
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