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Warum ein Schuss auf den Hornisgrinde-Wolf für Grüne, CDU und AfD im Wahlkampf nach hinten losgehen kann

© Wolfsretter – Tierschützer im Schwarzwald halten Mahnwachen ab.
Der Streit um den „Hornisgrinde-Wolf“ hat sich längst zum politischen Zündstoff im Südwesten entwickelt: Abschussgenehmigung, Gerichtsurteile und Wahlkampf treffen auf wachsende Bestände, geringe Risiken für Menschen und widerstreitende Interessen von Jägern und Naturschützern. Während Umweltministerin Thekla Walker (Grüner) unter Druck gerät, rücken Jagdrecht, Lobbyeinfluss und die Akzeptanz des Wolfs im ländlichen Raum in den Fokus. Laut einer Studie sind Wölfe sehr beliebt.
Von Wolfgang Huber

Seit einigen Wochen macht er bundesweit Schlagzeilen: der „Hornisgrinde-Wolf“. Weil er sich angeblich wiederholt Menschen nähere, erteilte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) die Genehmigung für den Abschuss. Naturschützer zogen vor das Verwaltungsgericht Stuttgart, wo sie unterlagen. Die folgende Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte vor drei Tagen ebenfalls keinen Erfolg: „Grindi“ darf abgeschossen werden.

Erhöhte Population

Wölfe sind im Jahr 2000 nach Deutschland zurückgekehrt, 150 Jahre nach ihrer Ausrottung. Seither hat sich deren Population deutlich erhöht. Im Monitoring-Jahr 2023/24 gab es laut der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) hierzulande 209 Rudel, 46 Paare und 19 Einzeltiere. In ganz Europa (ohne Russland) wird die Population laut einer Studie mit 21.500 angegeben. Mit der Zahl der Wölfe steigt auch der Diskussionsbedarf der Zivilgesellschaft und der Politik. Bisher sind die Tiere streng geschützt.

Wolf

Ist bisher streng geschützt: Der Wolf. Foto: pixabay

Aufnahme ins Jagdrecht

Die Frage lautet: Sollen Wölfe ins Jagdrecht aufgenommen werden? Tatsächlich plant die Bundesregierung, dies zu tun. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erläuterte bei einer ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag Mitte Januar 2026, dass Problemwölfe künftig „schneller und mit weniger Aufwand“ entnommen werden dürfen. Landwirte und Jäger argumentieren mit der steigenden Zahl gerissener Nutztiere, die erheblichen Schaden verursachen würden.

Entschädigungszahlungen

Schauen wir uns mal die Zahlen an. Der sogenannten NINA-Studie zufolge, die von Tagesspiegel zitiert wurde, würden Wölfe in ganz Europa jährlich rund 56.000 Nutztiere reißen. Das entspricht bei 21.500 Wölfen einem Schnitt von 2,6 Nutztieren pro Wolf im Jahr. Bei insgesamt rund 279 Millionen Nutztieren in Europa ist die Zahl von 56.000 eher gering. Die europaweiten Entschädigungen, beispielsweise an Landwirte oder Schafhalter, werden mit 17 Millionen Euro angegeben.

Nur vier Wölfe in Baden-Württemberg

Da es in Baden-Württemberg lediglich vier nachgewiesene, männliche Wölfe gibt, wären das rund 10,4 Nutztiere im ganzen Südweststaat. Würde man den Nutztierhaltern eine Entschädigung zuteil werden lassen, wären das wenige Tausend Euro. Eine Summe, die das Umweltministerium aus der Kaffeekasse bezahlen könnte. Dennoch hält sich hartnäckig der Wunsch, den Wolfsbestand nach unten zu regulieren.

Gefahr für den Menschen?

Ein weiteres Argument ist die Gefahr für den Menschen. Der Hornisgrinde-Wolf soll sich Menschen wiederholt angenähert haben. Deshalb wurde das Tier als „Problemwolf“ klassifiziert. Auch hier die Zahlen: In ganz Europa hat es zwischen 2002 und 2020 keinen einzigen tödlichen Angriff eines Wolfs auf Menschen gegeben. Laut „Tagesspiegel“ gab es lediglich seltene, nicht tödliche Angriffe. In früheren Jahrhunderten wurden zwar tödliche Angriffe von Wölfen dokumentiert, jedoch fast immer aufgrund von Tollwut, die jedoch zumindest in Deutschland als ausgerottet gilt.

Hornisgrinde

Die Hornisgrinde ist zur Heimat für einen Wolf geworden. Foto: Matthias Griebl

Wer nähert sich wem?

Die Gefahr für Menschen sei zwar äußerst gering, aber nicht gleich Null, heißt es in dem Bericht, der auch die besagte NINA-Studie zitiert: „Problematisch wird es jedoch, wenn Wölfe wiederholt aus kurzer Distanz gesichtet werden und dabei keine Vorsicht zeigen oder wenn sie regelmäßig Nahrung menschlichen Ursprungs in der Nähe von Menschen oder Häusern konsumieren.“ Im Fall des Hornisgrinde-Wolfs war die Rede von Wolfstouristen, die sich mit dem Tier fotografieren wollten. Es verhält sich also mutmaßlich anders herum: Der Mensch nähert sich dem Wolf.

Einflussreiche Jägerlobby

Bei der geplanten Gesetzesnovelle dürfte vor allem eine Interessensgruppe wieder ganz vorn dabei sein, wenn es um Einfluss und Lobbyismus geht: Die Jäger-Lobby. „Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt ausdrücklich, dass die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD jetzt den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufnimmt. Das ist wichtig, um zunehmende Konflikte effektiv zu lösen, das schnelle Wachstum des Wolfsbestands zu bremsen und gleichzeitig den günstigen Erhaltungszustand der Art zu wahren“, schreibt die Website Jagdschulatlas.

Akzeptanz im ländlichen Raum

Der Hauptfokus im Umgang mit dem Wolf müsse auf Konfliktlösung liegen. Die Jäger wollen nach Nutztierrissen schnell handeln. Dies sei wichtig für die Akzeptanz, insbesondere im ländlichen Raum. Doch die Jäger wollen nicht nur einzelne Problemwölfe erlegen: „Der DJV fordert, dass das Erlegen von Problemwölfen – im Einzelfall auch gesamter Rudel – ganzjährig ohne behördliche Anordnung möglich ist. Für eine nachhaltige Bestandsregulierung ist es notwendig, wildbiologisch fundierte Jagdzeiten und Abschusspläne für Jungwölfe einzuführen – ähnlich wie bei anderen Arten. Diese Regelungen müssen bundesweit gelten.“

Jäger

Die Jägerverbände nehmen Einfluss auf die Politik. Foto: pixabay

400.000 Jagdscheinbesitzer

In Deutschland gibt es laut der Tierschützer-Website „Freiheit für die Tiere“ rund 400.000 Jagdscheinbesitzer, darunter seien lediglich 1.000 Berufsjäger. Doch ihr Einfluss ist gewaltig. So beklagte die SPD-Bundestagsfraktion im Jahr 2018, als das Bundesjagdgesetz ebenfalls novelliert wurde, dass sich in der Union in der Landwirtschaftspolitik die Prämisse „Lobbywohl statt Gemeinwohl durchsetze. Antreiber der „unheilvollen Politik“ sei die CSU.

Bundesgesetz verhindert

„Markus Söder lässt seine bayerischen Beamten und Lobbyisten mittlerweile auf allen Ebenen in sämtliche bundesdeutsche Politikbereiche hineinreden. Jüngstes Beispiel: das Bundesjagdgesetz. Die bayrische CSU-Landesregierung verhindert hier in Tateinheit mit der bayrischen Jäger-Lobby ein Bundesgesetz, weil ihr eigenes Landesgesetz ihre Klientel besser bedient. Aber eine Lex Bayern wird es beim Bundesjagdgesetz mit der SPD nicht geben“, schrieb die Partei auf ihrer Website.

„Weg in die falsche Richtung“

Als ebenfalls 2018 die baden-württembergische Landesregierung mit drei weiteren Bundesländern eine Kooperation eingehen wollten, beklagte der Landesjagdverband Baden-Württemberg als Teil des DJV, dass bei den vorgesehenen Steuerungs- und Managementgruppen im Rahmen der Kooperation weder Landwirte noch Jäger einbezogen werden sollten: „Eine länderübergreifende Kooperation ohne Einbeziehung Betroffener ist ein Weg in die falsche Richtung“, wurde Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann zitiert. Man fühlte sich regelrecht ausgegrenzt. „Der Wolf unterliege zwar dem Naturschutzrecht, aber von Einwirkungen des Wolfes seien Landwirte, Schafhalter und Jäger direkt betroffen“, heißt es online.

Mahnwache

Tierschützer bei einer Mahnwache im Schwarzwald. Foto: Wolfsretter

Wolf sehr beliebt

Der Wolf ist in Deutschland bei der Bevölkerung sehr beliebt. So stimmten laut einer forsa-Studie im Auftrag des NABU 80 Prozent der Befragten der Aussage zu: „Wölfe gehören zu unserer Landschaft wie Füchse, Rehe oder Biber auch“. Der Aussage „Der Wolf stellt eine Bedrohung für die Menschen in Deutschland dar“ widersprachen 84 Prozent ganz oder teilweise. 78 Prozent wollen Wölfe in Deutschland leben lassen, auch wenn es teilweise zu Problemen komme. Lediglich 12 Prozent hegten bei der Umfrage aus dem Jahr 2018 negative Gefühle gegenüber dem Wolf.

Online-Petitionen

Im Fall des Hornisgrinde-Wolfs gab es außerdem zwei Online-Petitionen. Auf Change.org sammelte die von Edyta Musiol initiierte Petition „Kein Abschuss von Wolf GW2672m im Schwarzwald!“ immerhin 43.637 Unterschriften (Stand: 19.02.26, 15.44 Uhr). Eine zweite Petition auf openPetition erreicht noch 14.583 Unterschriften. Doch was hat das alles mit der Landtagswahl zu tun?

Grünes Wahlkampfproblem?

Nun, beim Urnengang am 8. März 2026 kämpfen die Grünen um den Machterhalt in Stuttgart. Das Manöver der Grünen-Umweltministerin Thekla Walker könnte diesen Plänen einen Strich durch die Rechnung machen und die intensive Wahlkampftour ihres Spitzenkandidaten Cem Özdemir konterkarieren. In Naturschützerkreisen genießen die Grünen seit dem Windkraftausbau im Schwarzwald ohnehin keinen allzu guten Ruf mehr, wie man aus Gesprächen mit Szenekennern weiß. Die erteilte Abschussgenehmigung durch eine Grünen-Politikerin dürfte bei weiten Teilen der Bevölkerung zusätzlichen Unmut auslösen.

Thekla Walker

Umweltministerin Thekla Walker hat den Abschuss angeordnet. Foto: Walker

CDU und AfD dürften nicht profitieren

Ob die CDU davon profitieren kann? Eher unwahrscheinlich, da die Christdemokraten zusammen mit den Grünen regieren und die Grünen-Politik mittragen. Auch von der AfD können sich Natur- und Wolfsschützer eher keine Hilfe erwarten. Der eingangs zitierte Gesetzentwurf von Alois Rainer zum Bundesjagdgesetz, der die leichtere Entnahme von Wölfen vorsieht, geht der Partei nicht weit genug. Die Legal Tribune Online zitiert den Parlamentarischen Geschäftsführer Peter Felser. Der betonte demnach, es sei höchste Zeit für die Jagdfreigabe. Allerdings kritisiere er diverse unklare Regelungen. Feste Abschusspläne, Intervallregelungen oder Akzeptanzbestände seien im Gesetz zum Beispiel nicht vorgesehen.

Ausnahme Thomas Kinzinger („Skandal“)?

Der AfD-Kandidat im Wahlkreis Kehl, Thomas Kinzinger, dürfte in der AfD eine Außenseiterrolle einnehmen. Er erklärte gegenüber dem Ortenau Journal: „Ich bin absolut gegen den Abschuss des ‚Hornisgrinde-Wolfs‘, auch wenn ich mich mit damit gegen die Parteilinie stellen sollte. Die ‚Mär‘ vom bösen Wolf ist und bleibt, was sie schon immer war: ein Märchen. Die Schweiz macht es uns vor: Der Einsatz von Herdenschutzhunden hat dort seit geraumer Zeit enormen Erfolg – zum Schutz der Nutztiere und der Wölfe.“ Den geplanten Abschuss bezeichnete Kinzinger als „Skandal“.

4.000 Wolfrisse in Deutschland

Der Artikel gibt die Zahl der Wolfrisse im Jahr 2024 mit bundesweit 4.000 an. Angesichts dessen würden Kosten für Herdenschutzmaßnahmen von 23,4 Millionen Euro anfallen, die den Steuerzahler belasten. Auf der anderen Seite würden durch die Dezimierung von Rehen und Wildschweinen durch Wolfrisse jährlich Wildtierunfälle mit Autos in Millionenhöhe verhindert werden, wie Tagesspiegel Online schreibt.

„Zahl der Wolfrisse gesunken“

Auch der NABU ist kritisch: „Auch die Zahlen liefern Argumente gegen die Bejagung als einziges Mittel. Zwar wächst die Wolfspopulation stetig, aber die Zahl der gerissenen Nutztiere ist im vergangenen Jahr – auch ohne Bejagung –zurückgegangen.“ Eine Sprecherin des NABU habe gegenüber dem WDR daher von bloßer „Symbolpolitik“ der Koalition gesprochen. Doch auch die Wähler:innen werden bei der anstehenden Landtagswahl genau hinschauen, wo sie ihr Kreuz machen.

Notfalls vor den EuGH

Nicht zuletzt könnten einige Medien weiteres Vertrauen verspielen. In der Nina-Studie gaben 79 Prozent an, dass die von Wölfen ausgehenden Risiken in den Medien übertrieben dargestellt werden. Die Tierschützer haben angekündigt, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen. Für Samstag rufen sie zudem zu einer erneuten Mahnwache für den Hornisgrinde-Wolf um 18 Uhr beim Parkplatz des Hotels Sand in Bühl auf. Es bleibt also spannend.

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