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Ortenau Journal legt Transparenzbericht 2025 vor – Veröffentlichung von Satzung, Zahlen und Strukturen

© pch.vector – Das Ortenau Journal hält sich an die Transparenzempfehlungen von Transparency International.
Offenlegung statt Hinterzimmer: Das Ortenau Journal macht seine Strukturen vollständig transparent. Als gemeinnütziges Online-Magazin orientiert sich die gUG an den zehn Transparenzkriterien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und veröffentlicht zentrale Informationen – von Satzung und Zielen über Verantwortliche bis hin zu Einnahmen und Ausgaben. Damit wird nachvollziehbar, wie das Projekt arbeitet, wie Mittel verwendet werden und welchen Beitrag es zur Medienvielfalt leistet.
Von Wolfgang Huber

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dabei hilft Transparenz, die eigene Arbeit für die Öffentlichkeit sowie Spenderinnen und Spender nachvollziehbar zu machen und so Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu stärken.

Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben im Jahr 2010 zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.

Selbstverpflichtung des Ortenau Journals

Das Ortenau Journal hat sich im Zuge seiner Gemeinnützigkeit zur Transparenz verpflichtet. Hierzu orientieren wir uns an den Zehn. Transparenzregeln der Initiative Transparent Zivilgesellschaft. Nachfolgend findet ihr alle darin enthaltenen Punkte in einer Auflistung. Anfang wollen wir mit den Infos über die Organisation und die Satzung.

Die Satzung

Als gemeinnütziges, journalistisches Online-Magazin braucht man natürlich eine vernünftige Arbeitsgrundlage in Form einer Satzung. Da ich mich für die Form einer Gemeinnützigen Unternehmer-Gesellschaft entschieden haben, veröffentlichen wir heute im Zuge der Transparenzregeln, denen wir uns verpflichtet haben, die Satzung der Ortenau Journal gUG (haftungsbeschränkt).

Doch wir halten uns penibel an die Empfehlungen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Deshalb der Reihe nach:

1) Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Ortenau Journal gUG (haftungsbeschränkt)

Ödsbacher Straße 6, 7770 Oberkirch

Gründung November 2025

2) Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Die Gesellschaft trägt den Namen Ortenau Journal gUG (haftungsbeschränkt).

  2. Sitz der Gesellschaft ist Ödsbacher Straße 6, 77704 Oberkirch.

  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Gesellschaftszweck

  1. Zweck der Gesellschaft ist die Bereicherung der journalistischen Landschaft in der Region, die Förderung der deutsch-französischen Freundschaft, der Volks- und Berufsbildung, der Kultur, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, der regionalen Identität sowie die Förderung der Medienvielfalt und der demokratischen Meinungsbildung im Sinne von § 52 Abgabenordnung (AO).

  2. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

    • Publikation unabhängiger journalistischer Inhalte (z. B. Artikel, Reportagen, Podcasts, Interviews).

    • Ausgewogene, konstruktive und positive Berichterstattung zur Förderung von Perspektivwechseln, der Überwindung gesellschaftlicher Spaltung, des Zusammenhalts und der demokratischen und kulturellen Teilhabe.

    • Förderung von Medienkompetenz durch Informationsangebote, Workshops und Veranstaltungen.

    • Durchführung von Projekten, die Transparenz, Meinungsvielfalt und demokratische Teilhabe stärken.

    • Kooperation mit Bildungseinrichtungen, Vereinen und anderen Organisationen in den Bereichen Medien und Kultur und journalistische Nachwuchsförderung.


§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO.

  2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  3. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.

  4. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  5. Die Gesellschaft gibt sich ein zu veröffentlichendes Redaktionsstatut, in dem sie die Prinzipien ihrer Arbeit erklärt. Sie lässt sich an ihren Prinzipien messen.

  1. Die Gesellschaft orientiert sich an den Leitlinien für gemeinnützigen Journalismus, die von dem Forum Gemeinnütziger Journalismus erarbeitet wurden (weitere Informationen: https://forum-gemeinnuetziger-journalismus.de/)

  1. Im übrigen orientiert sich die Gesellschaft an den zehn Transparenzinformationen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland e.V.

(Weitere Informationen: https://www.transparency.de/mitmachen/initiative-transparente-zivilgesellschaft)

8. Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Einhaltung des Deutschen Pressekodex

(Weitere Informationen: https://www.presserat.de/pressekodex.html)


§ 4 Gesellschafter und Organe

  1. Alleingesellschafter ist Wolfgang Huber, Ödsbacher Straße 6, 77704 Oberkirch

  2. Organe der Gesellschaft sind:

    • der Gesellschafter

    • die Geschäftsführung


§ 5 Stammkapital

  1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 300,00 €

  1. Hiervon übernimmt der Gesellschafter Wolfgang Huber, Oberkirch, geb. am 02.05.1968, die Anteile Nr. 1 – 300 im jeweiligen Nennbetrag von 1,00 €

  1. Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe.


§ 6 Geschäftsführung

  1. Der alleinige Gesellschafter ist gleichzeitig Geschäftsführer und vertritt die Gesellschaft einzeln.

  2. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  3. Über die Bestellung, Abberufung und Vergütung des Geschäftsführers entscheidet der Gesellschafter durch schriftlichen Beschluss.

  4. Vorstehendes gilt im Falle der Liquidation für Liquidatoren entsprechend.


§ 7 Vergütung des Geschäftsführers

  1. Der Geschäftsführer kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten, deren Höhe flexibel nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft festgelegt wird.

  2. Die Vergütung kann in einzelnen Monaten auch – 0 € – betragen oder auf einen reduzierten Betrag beschränkt werden.

  3. Maßstab für die Angemessenheit sind:

    • die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft,

    • der Umfang und die Art der Tätigkeit,

    • branchenübliche Vergütungen im gemeinnützigen Mediensektor.

  4. Der konkrete Auszahlungsbetrag wird jeweils durch schriftlichen Einzelbeschluss des Alleingesellschafters festgelegt und dokumentiert.

  5. Die Gesellschaft veröffentlicht einen jährlichen Transparenzbericht über Einnahmen und die Verwendung der Mittel.


§ 8 Verwendung von Gewinnen

  1. Überschüsse sind ausschließlich für die Verwirklichung der in § 2 genannten Zwecke zu verwenden.

  2. 25 % des Jahresüberschusses sind als Rücklage zu bilden, bis das Mindeststammkapital einer gGmbH (25.000 €) erreicht ist.


§ 9 Dauer der Gesellschaft

Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit gegründet.


§ 10 Auflösung / Vermögensbindung

  1. Bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich Bildung, Kultur oder Journalismus zu verwenden hat.

  2. Die Entscheidung über den Empfänger trifft der Gesellschafter.


§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Satzung bedürfen der Schriftform.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser Satzung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

  3. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300,00 EUR, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinaus gehende Kosten trägt der Gesellschafter.

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Steuernummer 14047/62688

Gültig für: Körperschaftssteuer

Umsatzsteuer (Kleinunternehmer §19 UStG)

Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags

Bilanz nach § 5 Abs. 1 EStG § 141 AO 1. V. m. § 4 Abs. 1 EStG

Schuldner-Kapitalertragsteuer

Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Wolfgang Huber

(Geschäftsführer, Alleingesellschafter, Chefredakteur)

Der Beirat:

Wolfgang Huber

Geraldine Zimpfer

Marduk Buscher

5. Tätigkeitsbericht

Hier können die Aktivitäten des Jahres 2025 nachgelesen werden:

Das Ortenau Journal wünscht allen Leser:innen ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2026 und blickt nach vorn!

Wendepunkt 2025: Das Ortenau Journal wird gemeinnützig, stellt sich neu auf und treibt seine Entwicklung voran

6. Personalstruktur

Es gibt einen Geschäftsführer (s.o.)

Außerdem ein Team von mehreren freien Autoren/Journalist:innen

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

Gewinn- und Verlustrechnung 2025

Einnahmen

Werbung 6.110,75 €

Spenden 1.702,11 €

Privateinlagen 3.350,– €

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Einnahmen Gesamt 11.162,86 €

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Ausgaben

Kosten für den Geldverkehr 481,45 €

Website-Technik 2.257,44 €

Marketing 1.821,72 €

Honorare Freie Autoren 5.292,97 €

Honorare Chefredakteur 1.000,– €

Sonstiges (Abos, Akquise…) 334,80 €

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Ausgaben Gesamt 11.188,38 €

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Saldo -25,52 €

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9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

– Nicht vorliegend –

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Keine Person erhält Zahlungen, die mehr als 10 Prozent des Gesamtbudgets ausmachen.

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