Arbeitswelt

WM schauen während der Arbeit? Arbeitsrechtsexperte Frank Strankmann erklärt die wichtigsten Regeln

© DC Studio – Für das Verfolgen der Fußball WM während der Arbeit gelten Regeln.
Die Fußball-WM sorgt nicht nur in Stadien und Wohnzimmern für Aufmerksamkeit, sondern auch in den Unternehmen. Doch dürfen Beschäftigte Spiele während der Arbeitszeit verfolgen? Ein Fachbeitrag von Arbeitsrechtsexperte Frank Strankmann in Personalwirtschaft.de zeigt, welche Rechte Arbeitnehmer haben, wann Livestreams oder Liveticker verboten werden können und weshalb Arbeitgeber gut beraten sind, rechtzeitig klare Regeln aufzustellen. Auch die Mitbestimmung des Betriebsrats spielt dabei eine Rolle.
Nicht während üblicher Arbeitszeiten

Wenn die Fußball-Weltmeisterschaft beginnt, wird sie auch in vielen Unternehmen zum Gesprächsthema. Zwar finden die meisten Partien der WM in den USA, Kanada und Mexiko aufgrund der Zeitverschiebung außerhalb der üblichen Arbeitszeiten statt, dennoch stellt sich für Beschäftigte und Arbeitgeber die Frage, wie weit das Mitfiebern während der Arbeitszeit erlaubt ist. Der Arbeitsrechtsexperte Frank Strankmann beleuchtet in einem Beitrag für den HR-Fachblog Personalwirtschaft die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und empfiehlt Unternehmen, frühzeitig klare Regeln festzulegen.

Kein Anspruch auf Urlaub

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, während der Arbeitszeit Fußballspiele zu verfolgen. Wer ein Spiel live sehen möchte, kann zwar Urlaub beantragen, ein automatisches Recht auf Freistellung besteht jedoch nicht. Arbeitgeber dürfen Urlaubswünsche ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Dazu zählen beispielsweise personelle Engpässe oder ein erhöhter Arbeitsanfall. Auch ein Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub besteht nach den geltenden Regelungen nicht. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung die Interessen anderer Beschäftigter berücksichtigen, insbesondere wenn diese aus sozialen Gründen Vorrang haben.

Nach Darstellung von Strankmann können Unternehmen ihren Mitarbeitern zwar freiwillig entgegenkommen und flexible Lösungen anbieten. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Wer kurzfristig frei haben möchte, um ein bestimmtes Spiel zu verfolgen, hat keinen Rechtsanspruch auf eine spontane Genehmigung.

Radio wird oft toleriert

Etwas differenzierter fällt die Bewertung bei der Nutzung von Medien am Arbeitsplatz aus. Das Hören von Radioübertragungen wird arbeitsrechtlich grundsätzlich großzügiger beurteilt als das Anschauen von Fernsehbildern oder Livestreams. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts könne eine nebenbei laufende Radioübertragung zulässig sein, sofern dadurch weder die Arbeitsleistung beeinträchtigt noch andere Beschäftigte gestört werden. Zudem sei ein generelles Radioverbot in mitbestimmten Betrieben nicht ohne Weiteres möglich, da hierbei die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten seien.

Ist Radiohören erlaubt? Foto: asier_relampagoestudio / Magnific

Erwartungen der Kundschaft berücksichtigen

Besondere Sensibilität ist in Bereichen mit Kundenkontakt erforderlich. Während manche Kunden aktuelle Spielstände oder kurze Sportinformationen als angenehm empfinden könnten, bestehe zugleich die Gefahr, dass andere Besucher sich durch einen laufenden Kommentar gestört fühlen. Unternehmen sollten daher stets die konkreten Arbeitsbedingungen und die Erwartungen ihrer Kundschaft berücksichtigen.

Deutlich strenger sind die Regeln beim Fernsehen oder Streaming von WM-Spielen während der Arbeitszeit. Wer am Arbeitsplatz oder im Homeoffice ein Spiel verfolgt, benötigt hierfür grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung seines Arbeitgebers. Ohne eine solche Erlaubnis handelt es sich um eine private Tätigkeit während der Arbeitszeit. Dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach den Ausführungen von Strankmann droht zunächst eine Abmahnung. Bei wiederholten Verstößen können sogar weitergehende Maßnahmen bis hin zu einer Kündigung in Betracht kommen.

Arbeitgeber können Nutzung untersagen

Ausnahmen können dort gelten, wo Beschäftigte aus beruflichen Gründen ohnehin Fernsehprogramme verfolgen müssen. Allerdings berechtigt dies nicht dazu, eigenmächtig von einem Nachrichtenkanal auf eine Fußballübertragung umzuschalten. Auch in diesen Fällen bleibt die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit maßgeblich.

Ähnlich verhält es sich mit Livetickern und Streaming-Angeboten im Internet. Arbeitgeber können deren Nutzung im Rahmen ihres Weisungsrechts grundsätzlich untersagen. Gleichzeitig verweist Strankmann darauf, dass Unternehmen situationsabhängig pragmatische Lösungen finden können. In Bereichen mit geringerer Arbeitsbelastung oder bei Tätigkeiten, die eine kurze Unterbrechung zulassen, könnten Vorgesetzte durchaus kulant reagieren. Entscheidend sei jedoch, dass die Regeln transparent und für alle Beschäftigten nachvollziehbar sind.

Gespräch mit den Arbeitnehmervertretern

Die Fußball-WM bietet aus Sicht des Experten auch die Chance, bestehende Regelungen zur privaten Internetnutzung zu überprüfen oder gegebenenfalls neu zu formulieren. Klare Vorgaben schaffen Rechtssicherheit und helfen dabei, Konflikte innerhalb der Belegschaft zu vermeiden. Besonders wichtig wird dies, wenn Unternehmen während des Turniers von den üblichen Arbeitszeiten abweichen oder spezielle Sonderregelungen einführen möchten.

In Betrieben mit Betriebsrat kommt ein weiterer Aspekt hinzu. Änderungen der Arbeitszeit oder besondere Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft unterliegen häufig der Mitbestimmung. Arbeitgeber sollten daher frühzeitig das Gespräch mit den Arbeitnehmervertretern suchen. Gemeinsame Lösungen können dazu beitragen, die Begeisterung für das sportliche Großereignis mit den betrieblichen Anforderungen in Einklang zu bringen.

Meist ausdrückliche Genehmigung erforderlich

Unterm Strich zeigt sich: Fußballbegeisterung am Arbeitsplatz ist nicht grundsätzlich verboten, sie bewegt sich jedoch innerhalb klarer arbeitsrechtlicher Grenzen. Während Radioübertragungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein können, bedürfen Fernsehübertragungen, Livestreams und Liveticker meist einer ausdrücklichen Genehmigung. Wer Konflikte vermeiden möchte, sollte rechtzeitig verbindliche Regelungen schaffen. So kann die WM auch im Arbeitsalltag für gute Stimmung sorgen, ohne dass Produktivität, Betriebsabläufe oder arbeitsrechtliche Vorgaben auf der Strecke bleiben.

red/ChatGPT

Zum Originalartikel:

Bei der Arbeit WM gucken – Ist das erlaubt? (Personalwirtschaft)

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